Zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg: NKVF fordert besseren Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen

08.07.2026 | 10:14 Uhr | Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


08.07.2026, In ihrem heute veröffentlichten Bericht fasst die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ihre Feststellungen zu zwangsweisen Rückführungen auf dem Luftweg im Jahre 2025 zusammen. Besondere Aufmerksamkeit richtet die Kommission in ihrem Bericht auf den Umgang mit Personen mit psychischen Erkrankungen. Sie sieht bei der Beurteilung der Transportfähigkeit, dem Einsatz von Zwangsmassnahmen, der Bereitstellung von Medikamenten sowie der Kontinuität der medizinischen Versorgung im Zielstaat Handlungsbedarf.

Mängel bei der medizinischen Beurteilung der Transportfähigkeit
Nach Ansicht der Kommission muss die besondere Vulnerabilität und Schutzbedürftigkeit von Personen mit psychischen Erkrankungen bei der Beurteilung der Transportfähigkeit sowie der Planung und Durchführung zwangsweiser Rückführungen auf dem Luftweg berücksichtigt werden. Die Kommission stellt fest, dass die Transportfähigkeit grundsätzlich nur aktenbasiert beurteilt wird, die zugrunde liegenden Informationen vereinzelt nicht aktuell oder unvollständig sind und es an Anhaltspunkten für die Beurteilung der Transportfähigkeit fehlt. Die Kommission empfiehlt, klare Kriterien für die Beurteilung der Transportfähigkeit von Personen mit psychischen Erkrankungen zu entwickeln und bei relevanten Veränderungen der psychischen Verfassung eine erneute medizinische Beurteilung zu veranlassen.

Die Kommission hat im Berichtszeitraum auch zwangsweise Rückführungen von Personen mit schweren psychischen Erkrankungen, zuweilen aus stationären psychiatrischen Behandlungen, beobachtet. Die Durchführung einer zwangsweisen Rückführung kann unter diesen Umständen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Kommission empfiehlt, bei Personen in stationärer psychiatrischer Behandlung sowie bei Personen, die ihr Verhalten infolge einer psychischen Erkrankung nicht willentlich steuern können, von einer zwangsweisen Rückführung abzusehen.

Unzureichende medizinische Versorgung
Die Kommission stellt ausserdem Mängel bei der medizinischen Versorgung von Personen mit psychischen Erkrankungen fest: die medizinische Begleitung ab der Anhaltung, die Bereitstellung der notwendigen Medikation sowie geeignete Anschlusslösungen im Zielstaat sind nicht durchgehend gewährleistet. Nach Ansicht der Kommission ist unter Umständen, etwa bei schweren psychischen Erkrankungen und/oder Suizidgefährdung, eine medizinische Begleitung ab Anhaltung, eine medizinische Übergabe im Zielstaat sowie eine geeignete Anschlusslösung erforderlich. Zwangsweise Rückführungen von Personen in fürsorgerischer Unterbringung ohne geeignete Anschlusslösung im Zielstaat erachtet die Kommission als unzulässig.

Weitere Praktiken
Der Umgang der polizeilichen Begleitpersonen mit den rückzuführenden Personen war insgesamt professionell und respektvoll. Die Kommission beobachtete jedoch weiterhin menschenrechtlich problematische Praktiken, darunter präventive Zwangsmassnahmen, die Verweigerung von Telefonanrufen und das Fehlen professioneller Übersetzungen. Trotz positiver Entwicklungen im Umgang mit Familien kam es weiterhin zu Anhaltungen von Kindern ohne ihre Eltern, nächtlichen Anhaltungen von Familien sowie zu körperlichen Durchsuchungen und Zwangsmassnahmen gegenüber Kindern. Schliesslich stellt die Kommission fest, dass der medizinische Informationsaustausch weiterhin lückenhaft ist und die Vertraulichkeit medizinischer Untersuchungen nicht gewährleistet wird.

Der Bericht erscheint in deutscher Sprache. Eine Zusammenfassung auf Französisch und Italienisch liegt ebenfalls vor.


Medienkontakt:
Livia Hadorn
Geschäftsführerin NKVF
+41 58 467 65 49
livia.hadorn@nkvf.admin.ch



--- ENDE Pressemitteilung Zwangsweise Rückführungen auf dem Luftweg: NKVF fordert besseren Schutz von Personen mit psychischen Erkrankungen ---



Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Nationale Kommission zur Verhütung von Folter NKVF:

Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden.

Im kontinuierlichen Dialog mit den Behörden und relevanten Ansprechpartnern erarbeitet die NKVF konkrete Empfehlungen und leistet schweizweit einen Beitrag zur frühzeitigen Erkennung von potenziellen Grundrechtsverletzungen von Personen im Freiheitsentzug.


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Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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