Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO überprüft in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) die Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit einem Monitoring. Der vorliegende Monitoringbericht zeigt auf, dass die Stellenmeldepflicht auch 2025 mit kurzen Durchlaufzeiten bei der Stellenmeldung und gut etablierten digitalen Melde- und Vermittlungsprozessen erfolgreich umgesetzt wurde.
Erstmals seit 2022 wieder ein Anstieg der meldepflichtigen Berufsarten
Nachdem die jährlich erstellten Listen der meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit erweitert wurden, fielen im Jahr 2023 wie auch im 2024 aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Durch den Anstieg der Arbeitslosigkeit seit Mitte 2023 fielen 2025 erstmals seit 2022 wieder mehr Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.
Der Anteil an meldepflichtigen Stellen an allen zu besetzenden Stellen – die Reichweite der Stellenmeldepflicht – wird abgeschätzt am Anteil der Personen, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind. 2025 waren fast doppelt so viele Personen in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig (6,4%) als noch im Vorjahr 2024 (3,5%).
Entsprechend nahm auch die Zahl der gemeldeten Stellen zu. Der Anstieg der gemeldeten Stellen war jedoch eher moderat, was sich mit der allgemeinen Lage auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2025 erklären lässt. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 339 062 offene Stellen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung gemeldet, davon 206 002 meldepflichtige Stellen. Die meisten meldepflichtigen Stellenmeldungen entfielen wie in den Vorjahren auf die Industrie und das Baugewerbe. Meldungen aus dem Gastgewerbe haben wieder zugenommen.
Informationsvorsprung wird weiter genutzt
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben bei rund der Hälfte der Meldungen Vermittlungsvorschläge innerhalb der fünf Arbeitstage getätigt. Die Vermittlungstätigkeit der RAV blieb anteilsmässig auf dem Niveau der Vorjahre, während der Vermittlungserfolg aufgrund der angespannteren Lage auf dem Arbeitsmarkt etwas zurück ging. 2025 konnten 2369 Personen dank den Vermittlungsvorschlägen eine neue Stelle antreten. Diese Zahl berücksichtigt nur die Personen, die durch die RAV vermittelt wurden. Stellensuchende, die sich selbstständig innerhalb vom Informationsvorsprung beworben haben oder von Arbeitgebenden kontaktiert wurden, sind darin nicht enthalten.
Die Stellensuchenden können auch direkt vom Informationsvorsprung profitieren, indem sie sich für den geschützten Bereich der Stellenplattform «Job-Room» registrieren und sich dann selbständig bewerben. Der Anteil der registrierten Stellensuchenden ist seit der Einführung der Stellenmeldepflicht stark angestiegen. Seit Mitte 2023 schwankt der Anteil der angemeldeten Stellensuchenden zwischen 65 und 70 Prozent. Auch Arbeitgebende können offene Stellen bei den RAV melden und kostenlos Vorschläge für passende Kandidatinnen und Kandidaten erhalten und diese direkt kontaktieren, indem sie über den Job-Room auf einen grossen Pool von Stellensuchenden zugreifen. Die Erfolge dieser selbständigen Vermittlungen seitens der Stellensuchenden oder der Arbeitgebenden werden im Gegensatz zu den direkten Vermittlungen der RAV statistisch nicht erfasst.
Im 2026 werden wiederum mehr Meldungen erwartet
Seit Mitte 2023 steigt die Arbeitslosenquote wieder. Das führt mit einer gewissen Verzögerung auch wieder zu einer Zunahme der meldepflichtigen Berufsarten: So arbeiteten im Jahr 2025 6,4 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten, im Jahr 2026 sind es 10,8 Prozent.
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Stv. Ressortleiter und Mediensprecher
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