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Wie der Bundesrat in seiner Medienmitteilung klar festhält, ist die Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2028 gut möglich. Für den HEV Schweiz ist unverständlich, dass dieser Termin nun um ein Jahr nach hinten verschoben werden soll. Der dafür geltend gemachte Grund mutet abenteuerlich an: Die Kantone müssten genügend Zeit haben, um allenfalls von der mit der Eigenmietwertabschaffung verknüpften Möglichkeit der Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften Gebrauch machen zu können.
Diese Möglichkeit steht den Kantonen offen - ist aber in ihrer Verantwortung. Für diese vorgeschobene "Ausrede" hat der HEV keinerlei Verständnis. Kantone wie auch Gemeinden haben noch nie Mühe bekundet bei der Einführung einer neuen Steuer. Hierfür sind die politischen Abläufe in den Kantonen zu respektieren. Einen Entscheid von Volk und Ständen hierfür aber zu blockieren, ist falsch und gefährlich.
Der HEV fordert vom Bundesrat, auf seinen Beschluss zurückzukommen und die Inkraftsetzung der Eigenmietwertabschaffung auf den 1. Januar 2028 festzulegen, wie dies im Vorfeld der Volksabstimmung versprochen worden ist. Damit respektiert er den Willen der rund 58 Prozent der Stimmberechtigten, die am 28. September 2025 JA gesagt haben zur Abschaffung des Eigenmietwerts - und zwar per 1. Januar 2028.
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