09.03.2026
| von Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Lesedauer: 3 Minuten
09.03.2026, Die unabhängige Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt
gegen
Frauen und häuslicher Gewalt (GREVIO) stattet der Schweiz vom 9. bis 13. März 2026 zum zweiten
Mal
einen Länderbesuch ab. GREVIO wird überprüfen, wie die Schweiz das Übereinkommen des
Europarats
zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-
Konvention)
umsetzt. Basis der Überprüfung ist der zweite Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der
Istanbul-
Konvention, den der Bundesrat am 26. September 2025 den verabschiedet hat.
Im Zentrum des zweiten Länderbesuchs steht ein Austausch über die seit der ersten Evaluation im Jahr 2022 erzielten Fortschritte der Schweiz bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Zudem sollen bestehende Herausforderungen im Bereich von Unterstützung, Schutz und Strafverfolgung diskutiert werden. Die GREVIO-Expertinnen und -Experten beurteilen dabei insbesondere die Umsetzung der Empfehlungen des Europarats aus dem ersten Evaluationszyklus.
Austausch mit Bund, Kantonen, Gemeinden und Zivilgesellschaft Während ihres Aufenthalts trifft die GREVIO-Delegation Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Bundesstellen wie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), des Bundesamts für Statistik oder der Armee. Im Zentrum stehen Fragen der Finanzierung von Massnahmen, der Datenerhebung, der Ausbildung von Strafverfolgungsbehörden sowie der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden und der Zivilgesellschaft.
Neben Gesprächen auf Bundesebene trifft GREVIO auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Städte und Gemeinden. So sind Besuche in den Kantonen Tessin und Freiburg vorgesehen, unter anderem bei einer Opferhilfe-Beratungsstelle sowie bei der neuen Abteilung für Gewaltmedizin am Freiburger Spital. Auch ein Dialog mit der Zivilgesellschaft ist geplant.
Monitoring der Umsetzung der Istanbul-Konvention Die Istanbul-Konvention ist in der Schweiz seit dem 1. April 2018 in Kraft. Das EBG ist für die Berichterstattung der Schweiz an den Europarat zuständig. Mit dem Monitoring durch GREVIO überprüft der Europarat, wie die Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen in den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und koordiniertes Vorgehen umsetzen. Zudem erstellt die Schweiz regelmässig Staatenberichte zum Stand der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Den zweiten Staatenbericht zuhanden des Europarats hat der Bundesrat am 26. September 2025 verabschiedet.
Gestützt auf die Ergebnisse der zweiten Evaluation wird GREVIO bis Ende 2026 neue Empfehlungen an die Schweiz verabschieden. Diese sollen dazu beitragen, die Massnahmen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt weiter zu stärken. Zudem werden sie in die zukünftige nationale Strategie Gewalt einfliessen, die das Eidgenössische Departement des Innern und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement gemeinsam erarbeiten.
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--- ENDE Pressemitteilung Europarat evaluiert die Fortschritte der Schweiz bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt ---
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Über Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann:
Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann fördert die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen und setzt sich für die Beseitigung jeglicher Form direkter oder indirekter Diskriminierung ein.
Das Gleichstellungsgesetz und das Diskriminierungsverbot bilden die Grundlage für die Tätigkeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG.
Die Aktivitäten des EBG zielen auf die Umsetzung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstellung. Sie gliedern sich in die Bereiche Recht, Arbeit, Gewalt sowie Finanzhilfen und Ressourcen.
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