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Der Presserat wird massgeblich von seinen sechs
Der Stiftungsrat hält fest, dass eine nachhaltige Finanzierung des Presserats eine Voraussetzung dafür ist, dass dieser seine Aufgaben auch künftig wirksam wahrnehmen kann. Vor diesem Hintergrund gibt der Stiftungsrat zu bedenken, dass die finanziellen Auswirkungen der Halbierungsinitiative weit über die SRG hinausreichen und auch die Medien-Selbstregulierung geschwächt würde. Deshalb spricht sich der Stiftungsrat gegen die Halbierungsinitiative aus.
* impressum - die Schweizer Journalist:innen; SRG SSR; SSM - die Mediengewerkschaft; syndicom, Gewerkschaft Medien und Kommunikation; Verein "Konferenz der ChefredaktorInnen"; Verlegerverband SCHWEIZER MEDIEN
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Der Schweizer Presserat dient Publikum und Medienschaffenden als Beschwerdeinstanz. Er wacht über die Einhaltung des für alle Journalisten gültigen Journalistenkodex, der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten».
Der Presserat nimmt auf Beschwerde hin oder von sich aus Stellung zur journalistischen Berufsethik. Beschweren kann sich jedermann, das Verfahren ist kostenlos. Das Gremium urteilt dabei auf Grund des Kodex sowie der von ihm erlassenen Richtlinien.
Im Entscheid beurteilt und begründet der Presserat, ob und warum ein journalistischer Bericht in Presse, Radio, Fernsehen oder Internet den Journalistenkodex verletzt - oder eben nicht. So garantiert der Rat die freiwillige Selbstregulierung der Medienbranche.
Der Presserat trägt aber auch zur Reflexion und Diskussion über grundsätzliche medienethische Themen bei. Und er verteidigt die Presse- und Meinungsäusserungsfreiheit.
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