Spezialbericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kantonspolizei Basel-Stadt

05.02.2026 | von Kantonale Verwaltung Basel Stadt

Uhr Lesedauer: 4 Minuten


05.02.2026, Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates hat die Entwicklung der Basler Kantonspolizei einer eingehenden Prüfung unterzogen. In deren Zentrum standen die Entwicklung des Personalunterbestands und der im Juni 2024 veröffentlichte «Bericht Schefer». Weiter hat die Kommission die Absetzung der damaligen Mitglieder der Polizeileitung im Jahr 2024 untersucht.


Die Kantonspolizei stellt die Wahrung der öffentlichen Sicherheit sicher und erfüllt damit für das Gemeinwesen und das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft eine zentrale Aufgabe. Polizistinnen und Polizisten verdienen entsprechenden Respekt und Wertschätzung für ihre Arbeit.

Entwicklung und Ursachen des Personalunterbestands
Die Zahl der unbesetzten Stellen bei der Kantonspolizei stieg von 2021 bis 2024 infolge von Kündigungen massiv an. Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die GPK fest, dass die Kündigungen vor allem durch Arbeitnehmende im Alter zwischen 25 und 44 Jahren und überproportional durch Frauen erfolgten. Dadurch verteilt sich die Arbeitslast auf eine geringere Zahl an Polizistinnen und Polizisten. Insbesondere die vielen bevorstehenden Pensionierungen erschweren die Aufgabe, den Unterbestand in den kommenden Jahren abzubauen.

Die Kündigungsgründe wurden seitens der Kantonspolizei nicht systematisch erfasst. Aus den vorliegenden statistischen Angaben, den Erkenntnissen aus dem «Bericht Schefer» und den Befragungen der GPK ergeben sich unterschiedliche Faktoren, die zum Unterbestand beigetragen haben. Zu nennen sind insbesondere eine hohe Arbeitsbelastung, verschiedene Kulturprobleme und eine verschärfte Wettbewerbssituation in der Schweizer Polizeilandschaft. Die Gewährleistung der Sicherheit war in den letzten Jahren zu keiner Zeit gefährdet.

Der «Bericht Schefer» und die Absetzung von Kommandant und Mitgliedern der Polizeileitung
Anfang November 2023 gab der damalige Polizeikommandant den «Bericht Schefer» in Auftrag. Dabei sollte bestehenden Kulturproblemen im Korps und den Gründen für die hohe Kündigungsquote nachgegangen werden. Der Bericht wurde am 21. Juni 2024 veröffentlicht, behandelte 10 Themenfelder und enthielt 30 Empfehlungen. Eine Woche später enthob der Regierungsrat den damaligen Kommandanten seiner Funktion. Am 18. Juli 2024 wurde die Öffentlichkeit über die Absetzung von vier weiteren Mitgliedern der Polizeileitung informiert.

Die GPK kommt zum Schluss, dass der «Bericht Schefer» eine Reihe von ernstzunehmenden Informationen und Hinweisen zu problematischen Sachverhalten innerhalb der Kantonspolizei enthält, die auf Gesprächen mit einem Drittel der Belegschaft beruhen und somit über eine gewisse Repräsentativität verfügen. Zugleich kritisiert die Kommission die Vernichtung der Gesprächsprotokolle, da die Ergebnisse des Berichts nicht mehr nachvollzogen werden können.

Was die Trennung vom damaligen Polizeikommandanten anbelangt, so stellt die GPK fest: Ihm und den anderen Mitgliedern der Polizeileitung kann kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten nachgewiesen werden.

Zu späte und zu wenig konsequente Reaktion des Regierungsrates auf den Personalunterbestand
Um dem Personalunterbestand zu begegnen, führte der Regierungsrat am 1. März 2023 eine Arbeitsmarktzulage bei einem sogenannten Mangelberuf ein. Nach Einschätzung der GPK reagierte der Regierungsrat zu spät und zu zögerlich auf den Unterbestand. Die regierungs- und verwaltungsinterne Zusammenarbeit im Umgang mit dem Personalunterbestand bei der Kantonspolizei war bis 2023 mangelhaft. Im Bereich des Personalmanagements war kein aktives Krisenmanagement vorhanden und die Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten HR- Abteilungen (HR BS, HR JSD und HR Kapo) war ungenügend.

Verbesserungsbedarf bei Einstiegslöhnen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Die GPK setzte sich intensiv mit der Entlöhnung der Polizistinnen und Polizisten auseinander. Sie stellte fest, dass die Löhne bei der Kantonspolizei Basel-Stadt im Vergleich zu anderen Schweizerischen Polizeikorps und unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktzulage insgesamt konkurrenzfähig sind. Die Einstiegslöhne bei der Kantonspolizei liegen aber auch nach der Einführung der Arbeitsmarktzulage unter dem Durchschnitt vergleichbarer Kantone und Städte. Bei den Einstiegslöhnen besteht nach Meinung der GPK Verbesserungsbedarf, ebenso bei der Entlöhnung von Zusatzdiensten und Wochenendarbeit sowie bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Kulturelle Probleme und Reformbedarf
Im «Bericht Schefer» ist dokumentiert, dass es in Teilen der Kantonspolizei Basel-Stadt zu sexistischen und rassistischen Grenzüberschreitungen und diskriminierendem Fehlverhalten gekommen ist. Quantifizieren lassen sich diese Vorfälle nicht. Allerdings liegen der GPK verschiedene Hinweise vor, die nahe legen, dass interner Sexismus ein Problembereich ist, der zwar nicht in der ganzen Kantonspolizei vorhanden ist, sich aber auch nicht auf wenige problematische Einzelfälle reduzieren lässt. Die GPK nimmt diese Probleme ernst und formulierte in ihrem Sonderbericht mehrere Empfehlungen zu diesem Themenkomplex. Sie ist sich aber bewusst, dass ein Kulturwandel ein langwieriger Prozess ist und entsprechend Zeit braucht.

Die GPK anerkennt, dass seit der Publikation des «Berichts Schefer» zahlreiche Massnahmen in Angriff genommen worden sind, um die Situation bei der Kantonspolizei insgesamt zu stabilisieren und die Attraktivität des Polizeiberufs zu steigern.


Kontakt:
Tim Cuénod
Präsident der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates
+41 79 283 57 74

--- ENDE Pressemitteilung Spezialbericht der Geschäftsprüfungskommission zur Kantonspolizei Basel-Stadt ---

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