Die Jahre vergehen, doch die Erinnerung an die ungeheuerlichen Verbrechen des Holocaust bleibt bestehen. Heute, am Jahrestag der Befreiung von Auschwitz vor 81 Jahren, gedenken wir den sechs Millionen Jüdinnen und Juden, die im Zweiten Weltkrieg ermordet wurden. Wir gedenken auch den Roma, Sinti und Jenischen sowie allen anderen Opfern, die unter dem Nationalsozialismus und seiner systematischen und grossflächigen Vernichtungspolitik leiden mussten.
Die Zeit vergeht und wir verlieren immer mehr Zeitzeugen - ihr Wort wird damit umso wertvoller. Aus dem eindrücklichen Schicksal der Schwestern Eva Koralnik und Vera Rottenberg, Schweizer Überlebende des Holocaust in Ungarn, sollten wir Lehren für unser heutiges und zukünftiges Handeln ziehen.
Wie in vielen vom Faschismus beherrschten Ländern wurde die jüdische Gemeinschaft auch in Ungarn verfolgt. Zunächst wurde sie durch rassistische Gesetze aus dem sozialen, wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Leben ausgeschlossen. Mit der Besetzung des Landes durch Nazi-Deutschland im März 1944 kam es schliesslich zur Massendeportation: Zwischen Mai und Juli 1944 wurden mehr als 430 000 Jüdinnen und Juden aus Ungarn nach Auschwitz und in andere Vernichtungslager gebracht.
Zu dieser Zeit geriet Berta Rottenberg, die Mutter von Eva und Vera, in Budapest in eine äusserst schwierige Lage: Da ihr ungarischer Ehemann als Jude Zwangsarbeit leisten musste, war sie allein für die beiden kleinen Töchter verantwortlich, versteckt in einer Stadt, in der ständig Razzien drohten. Berta Rottenberg wurde in der Schweiz geboren; aufgrund der damaligen Gesetze verlor sie jedoch die Schweizer Staatsangehörigkeit, als sie einen Ausländer heiratete. Noch dazu blieb die Schweizer Grenze bis im Juli 1944 für jüdische Flüchtlinge geschlossen.
Es war den unentwegten und mutigen Bemühungen des Schweizer Diplomaten Harald Feller zu verdanken, dass Berta Rottenberg schliesslich die nötigen Dokumente erhielt und mit ihren beiden Töchtern das Land verlassen konnte - in einer Zeit, in der es für Jüdinnen und Juden unmöglich war, aus Ungarn auszuwandern. Im Oktober 1944 gelang es der Familie, mit dem Zug durch das damals von Nazi-Deutschland annektierte Österreich in die Schweiz zu gelangen.
Die Geschichte der Familie Rottenberg veranschaulicht, wie eine ganze Gemeinschaft verfolgt werden kann, nur wegen dem, was sie ist. In der Vergangenheit diente der Antisemitismus immer wieder als Motiv für schlimmste Verbrechen. Dass der Antisemitismus nun vielerorts – auch in der Schweiz – wieder aufkeimt, muss äusserst ernst genommen werden. Wir dürfen nicht tolerieren, dass sich jüdische Menschen und Gemeinschaften erneut bedroht fühlen. Antisemitismus ist unvereinbar mit einer demokratischen Gesellschaft, die auf Toleranz, Respekt und Zusammenleben beruht, genauso wie jegliche Form von Hass aufgrund von Rasse, Ethnie oder Religion.
Das aussergewöhnliche Schicksal der Familie Rottenberg zeigt, welch grosse Widerstandsfähigkeit viele Holocaust-Überlebende auszeichnet. In der Schweiz konnte die Familie ein neues Leben beginnen. Sie hat einen wichtigen Beitrag zu unserem Land geleistet: Eva wurde Literaturagentin und Vera die damals erst zweite Richterin am Bundesgericht. Beide setzen sich auch heute noch für die Prävention ein, vor allem bei den Jugendlichen.
Die Rettung der Familie Rottenberg unterstreicht auch, wie wichtig Zivilcourage ist. Harald Feller engagierte sich unter grossem persönlichem Risiko und mehr, als es seine Position erforderte. Er wurde als «Gerechter unter den Völkern» geehrt. Niemand wird als Held geboren. Doch wir alle können innerhalb unserer eigenen Möglichkeiten handeln, wenn es die Situation erfordert. Eine Ethik der Bürgerverantwortung und des Gemeinwohls sollte uns dabei leiten.
Indem wir an die historischen Fakten dieser tragischen Zeit erinnern und aus ihnen lernen, können wir verhindern, dass sich die Geschichte wiederholt. Der Bundesrat will in Bern einen Schweizer Erinnerungsort für die Opfer des Nationalsozialismus einrichten, der genau das ermöglichen soll. Ein konkretes Projekt soll 2026 ausgewählt und 2027 gemeinsam mit der Stadt Bern realisiert werden.
Das Mahnmal ist umso wichtiger, als wir einen gefährlichen Anstieg von identitätsbezogener Radikalisierung und Intoleranz beobachten. Der Bundesrat ist sich der Notwendigkeit von konkreten und koordinierten Massnahmen zur Bekämpfung dieser Entwicklung bewusst. Deshalb hat er im Dezember letzten Jahres die erste Nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus verabschiedet.
Zusätzlich zu den Massnahmen im Inland setzt sich die Schweiz auch international für die Verhinderung von Gräueltaten ein. «Nie wieder» lautete das Gebot der völkerrechtlichen Normen zum Einsatz von Gewalt nach dem Zweiten Weltkrieg; doch heute werden diese Normen vermehrt mit Füssen getreten. Wir müssen entschlossen für ihre Einhaltung eintreten und internationale Gerichte wie den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof dabei unterstützen, sich für die Durchsetzung des Völkerrechts einzusetzen.
Betrachten wir die Vergangenheit, so müssen wir unsere Entschlossenheit bei der Bekämpfung des Antisemitismus und jeglicher anderen Form von Rassismus, Intoleranz und Diskriminierung erneut bekräftigen. Für Vera Rottenberg soll der Holocaust eine Mahnung sein, dass die Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit sind und ständige Aufmerksamkeit verdienen. Ihre Worte müssen uns anspornen, alles dafür zu tun, damit sich die Geschichte niemals und für niemanden wiederholt.
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--- ENDE Pressemitteilung Internationaler Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust ---
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