Ab 2026 gelten neue Regeln für den ersatz einer fossilen Heizung

05.12.2025 | von Kantonale Verwaltung Basel Land

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


05.12.2025, Ab dem 1. Januar 2026 wird im Kanton Basel-Landschaft das seit dem 1. Oktober 2024 rechtskräftige Dekret zum Energiegesetz auch beim Ersatz einer fossilen Heizung wirksam. Die Regelung gibt vor, dass nun auch in bestehenden Gebäuden eine defekte fossile Heizung grundsätzlich durch ein Heizsystem mit erneuerbarer Energie ersetzt werden muss. Der Landrat hat dieses Dekret für den Ersatz fossiler Heizungen 2023 beschlossen. Seit Oktober 2024 gilt es für bereits für Neubauten und wurde durch die Abweisung einer Beschwerde im letzten Sommer auch vom Bundesgericht bestätigt.


Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Basel-Landschaft eine neue Regel beim Heizungsersatz. Defekte Heizkessel müssen durch Heizungen ersetzt werden, die auf erneuerbarer Energie basieren. Das gleiche gilt für defekte Brenner in Heizungen, die über 15 Jahre alt sind. Ausnahmen sind vorgesehen, wenn ein erneuerbares Heizsystem aus technischen Gründen nicht realisierbar ist oder über ihre Lebensdauer hinweg nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Ausnahme gilt ebenfalls, wenn die neuen Bestimmungen zu einer unverhältnismässigen Härte führen. Ausnahmen können bereits seit dem 1. Oktober 2025 elektronisch beantragt werden.

Im Unterschied zu anderen Kantonen müssen im Kanton Basel-Landschaft funktionstüchtige Öl- und Gasheizungen weder vorzeitig noch bis zu einem bestimmten Stichtag ersetzt werden. Auch sind teure Massnahmen an der Gebäudehülle in keinem Fall erforderlich.

Zwischen der Änderung des Dekrets und seiner Wirksamkeit bei bestehenden Bauten per 1.1.2026 konnten sich sowohl Hausbesitzende als auch die Fachbranche seit über zwei Jahren auf die neue Regelung vorbereiten. Bei Neubauten trat die Regelung bereits am 1. Oktober 2024 in Kraft und führte bisher zu keinerlei Beanstandungen.

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 31. Juli 2025 die Beschwerde gegen die vom Landrat am 19. Oktober 2023 beschlossenen Änderungen des Dekrets zum Energiegesetz abgewiesen. Dies mit der Begründung, dass die Bestimmung nach § 1a des Dekrets gesetzeskonform ist. Der Landrat hat am 25. September 2025 die diesbezüglich hängige Gesetzesinitiative «Energiepolitik nur mit der Bevölkerung», die besagte Bestimmung wieder aufheben will, beraten. Er lehnt die Gesetzesinitiative ab und empfiehlt auch den Stimmberechtigten, die Gesetzesinitiative abzulehnen. Mit diesem Beschluss hält der Landrat am Dekret und an der Regel für den Ersatz einer fossilen Heizung fest. Die Gesetzesinitiative wird dem Stimmvolk voraussichtlich im Juni 2026 zur Abstimmung vorgelegt.

--- ENDE Pressemitteilung Ab 2026 gelten neue Regeln für den ersatz einer fossilen Heizung ---

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Über Kantonale Verwaltung Basel Land:

Auf dem Gebiet des heutigen Kantons Basel-Landschaft bestanden vor den napoleonischen Umwälzungen Teile des Fürstbistums Basel sowie des Untertanengebiets der Stadt Basel, die 1501 der Schweizerischen Eidgenossenschaft beitrat. 1798/1803 gelangten Teile des Fürstbistums Basel an die Stadt Basel, während andere Teile 1815 beim Wiener Kongress dem Kanton Bern zugeschlagen wurden.

Im Jahre 1832 wehrten sich die Landgemeinden gegen die Dominanz der noch aristokratisch regierten Stadt Basel. Die linksrheinischen Gemeinden konstituierten sich als selbständigen Halbkanton Basel-Landschaft und gaben sich eine liberale, repräsentative Verfassung (Halbkantone sind diejenigen völlig selbständigen Kantone, die aufgrund von internen Kantonstrennungen entstanden, im Verhältnis zur gesamten Eidgenossenschaft bzw. zum Bund aber Teil eines Vollkantons geblieben sind). Der neue Kanton wurde 1833 von der Tagsatzung der Eidgenossenschaft anerkannt (siehe: Basler Kantonsteilung). Inoffizielles gemeinsames Kantonswappen von Stadt und LandInfolge innerer Spannungen gab sich der Kanton im 19. Jahrhundert mehrfach neue Verfassungen: Beschränkung von Kompetenzstreitigkeiten 1838 und 1850, Durchbruch der demokratischen Bewegung 1863, Ausbau der Demokratie, Grundlage für Förderung der Wohlfahrt und für Erhebung der Staatssteuer 1892. Die heutige, sechste Verfassung von 1984 brachte eine erneute Erweiterung der Volksrechte (u. a. erster Ombudsmann der Schweiz) und war im Übrigen eine formale Neufassung der im Laufe von fast hundert Jahren über zwei Dutzend Mal geänderten Verfassung von 1892.

Versuche zu einer Wiedervereinigung mit Basel-Stadt wurden häufiger unternommen, scheiterten aber letztmals im Jahre 1969 am 'Nein' der Stimmberechtigten in Baselland. 1994 kam das nach einer Volksabstimmung vom Kanton Bern an Basel- Landschaft abgetretenen Laufental zum Kanton Basel-Landschaft hinzu.

Der Kanton Baselland ist reich an landschaftlichen Schönheiten und kulturellen Höhepunkten. Klassische Konzerte, die Spuren der Römer, eine Schifffahrt auf dem Rhein oder eine Einkaufstour in einem unserer historischen Städtchen sind nur wenige Vorschläge, die zeigen, dass es im Baselbiet viel zu entdecken gibt. Ob Sie als Wanderer die Höhen des Jura erkunden, oder ob Sie als Seminar- oder Geschäftsgast ins Baselbiet kommen, die Region bietet viele attraktive Details, die Ihren Aufenthalt zum Erlebnis machen.


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