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Paket mit wesentlichen Lohnerhöhungen bleibt vorerst noch blockiert
Die Baumeister sind bereit, die bereits höchsten gewerblichen Mindestlöhne automatisch an die Teuerung anzupassen sowie ergänzend dazu die Löhne für alle über Zulagen in den kommenden sechs Jahren über vier Prozent zu erhöhen. Die Baumeister sind weiter bereit, das Risiko der Teuerung für die nächsten sechs Jahre abzusichern, indem sie bereit sind, Verhandlungen aufzunehmen, wenn die Teuerung stärker steigt als die zugesagten über vier Prozent mehr Lohn. Die erwartete Teuerung liegt aktuell jedoch unter diesen 4 Prozent. Zusätzlich würden im Untertagebau die Zuschläge wesentlich erhöht, was in dieser Sparte zu substanziellen Lohnerhöhungen führt. Die Gewerkschaften präsentierten an der achten Verhandlungsrunde nochmals ihre zusätzlichen Forderungen. Diese unersättliche Haltung blockiert die Freigabe des vorgesehenen grosszügigen Lohnpakets aktuell noch.
Trotz Zugeständnissen noch keine Lösung
Die Mindestlöhne im Bauhauptgewerbe gehören mit rund 5000 Franken für Hilfsarbeitende und rund 6000 Franken für Fachkräfte zu den höchsten gewerblichen Mindestlöhnen. Seit 2019 sind die Löhne um insgesamt 7,5 Prozent gestiegen, womit das Bauhauptgewerbe die Kaufkraft weit mehr gestärkt hat als die Schweizer Wirtschaft allgemein. Die Teuerung betrug im selben Zeitraum 6,5 Prozent und wurde damit übertroffen, die reale Kaufkraft des Baustellenpersonals hat zugenommen. Nebst dem automatischen Teuerungsausgleich der Mindestlöhne braucht es bei den Effektivlöhnen bewusst mehr Flexibilität. Dieser Freiraum ermöglicht es den Unternehmen, Leistungen individuell zu honorieren, erfahrene Mitarbeitende gezielt zu halten und ihre Attraktivität im Wettbewerb, um Fachkräfte weiter zu steigern. Weitergehende generelle Lohnforderungen der Gewerkschaften widersprechen dem Ziel, Leistungen zu belohnen und damit dringend benötigte Fachkräfte zu sichern. Angesichts des bereits hohen Lohnniveaus wären zusätzliche generelle Lohnerhöhungen nicht vertretbar. Die Baumeister bekennen sich zum Erhalt der Kaufkraft und sind bereit, diesen Grundsatz in die Präambel des LMV aufzunehmen, womit sie ein klares Bekenntnis zum Kaufkrafterhalt ablegen. Kann bei der Lohndiskussion eine Lösung gefunden werden, ist der SBV bereit, beim Kündigungsschutz ab 55 Jahre entgegenzukommen.
Fortschritte bei der Gestaltung der Arbeits- und Reisezeit
Im Detail diskutiert wurde die neue Reisezeitregelung verknüpft mit dem Mehr- und Minderstundenkonto mit klar definierter Ober- und Untergrenze und einer Einführung eines individuellen Langzeitkontos. Dieses soll es ermöglichen, über einen längeren Zeitraum Überstunden für persönliche Projekte anzusammeln und damit mehr Freiraum für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu schaffen. Hier gab es konstruktive Annäherungen. Es sind aktuell praktisch ausschliesslich die zu weit gehenden Forderungen der Gewerkschaften beim Lohn, die das Auslösen des grossen Lohnpakets und einen Abschluss verhindern. Angesichts der Tatsache, dass ein vertragsloser Zustand zu Schwarzarbeit, Lohndumping und prekären Arbeitsverhältnissen auf dem Bau führt, sollten auch die Gewerkschaften genug Motivation haben, die LMV-Verhandlungen zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen, statt diesen wiederholt mit überhöhten Forderungen zu verhindern.
Die nächste Verhandlungsrunde findet voraussichtlich am 2. Dezember 2025 statt, falls dieser Termin auch von Seiten der Gewerkschaften bestätigt wird.
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Der SBV vertritt zusammen mit seinen Sektionen, Fachverbänden und -gruppen die überbetrieblichen Interessen seiner Mitglieder im Staat, in der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit und engagiert sich namentlich in den Bereichen Arbeitgeberpolitik, Wirtschaftspolitik und Berufsbildungspolitik.
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