Erster wichtiger Schritt zur administrativen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe

05.09.2025 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


05.09.2025, Im Rahmen des zweiten runden Tisches hat Bundesrat Guy Parmelin mit Bundesämtern, Kantonen und privatrechtlichen Organisationen einen Aktionsplan zu Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben unterzeichnet. Der Aktionsplan ist ein erster wichtiger Schritt von Vereinfachungen und Entlastungen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen.


Im Anschluss an den ersten runden Tisch vom 1. November 2024 haben Label-Organisationen, der Schweizer Bauernverband, Kontrollorgane, der Detailhandel sowie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das Bundesamt für Umwelt (BAFU), das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) und die Kantone einen Aktionsplan erarbeitet. Dieser wurde am zweiten runden Tisch am 4. September 2025 von den Teilnehmenden des runden Tischs unterschrieben. Zweck der runden Tische war es, gemeinsam Optimierungen im Kontrollwesen zu finden.

Ziel des Aktionsplans Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben ist es, die Anzahl Grund- oder Standardkontrollen auf höchstens eine Kontrolle pro Jahr und pro Landwirtschaftsbetrieb zu reduzieren sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Kontrollen zu optimieren. Um das Ziel des Aktionsplans zu erreichen, verpflichten sich alle beteiligten Stellen und Organisationen, so rasch wie möglich unter anderem folgende Punkte umzusetzen: eine bessere Koordination aller Kontrollen und einen verstärkten gegenseitigen Datenaustausch. Eine Reduktion von Grundkontrollen und von Kontrollen nach Erstanmeldungen im Direktzahlungsbereich ist geplant, setzt aber noch einen Entscheid des Bundesrats voraus. Die Glaubwürdigkeit des Kontrollsystems wird dabei nicht in Frage gestellt. Risikobasierte Kontrollen werden weiterhin ein wichtiger Pfeiler in allen Kontrollbereichen sein.

Der Aktionsplan ist der erste wichtige Schritt zur administrativen Entlastung der Landwirtschaftsbetriebe. Im Verlauf des ersten Halbjahres 2027 wird das BLW die betroffenen Organisationen zum Stand der Umsetzung dieser Massnahmen befragen. Für nächstes Jahr sind im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspaketes 2026, über das der Bundesrat befinden wird, weitere Vereinfachungsvorschläge im Bereich der Direktzahlungen in Vorbereitung. Sowohl die Massnahmen des Aktionsplans als auch die Entlastungen im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2026 sollen noch vor der Agrarpolitik ab 2030 (AP30+) umgesetzt werden. Mit der AP30+ folgt ein weiterer Schritt zur Vereinfachung der agrarpolitischen Instrumente.


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