Ausgangspunkt für die Vorlagen zur Abschaffung der Besteuerung der "Eigenmiete" bei selbstgenutztem Wohneigentum war die HEV-Petition "Eigenmietwert abschaffen", die 2016 von mehr als 145'000 Personen unterzeichnet worden war. Nach jahrelanger Beratung hat das Parlament am 20. Dezember 2024 nun einen tragfähigen Kompromiss verabschiedet. Über die entscheidende Vorlage wird das Stimmvolk im Herbst an der Abstimmungsurne befinden.
Da gegen das "Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung" mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung kein Referendum ergriffen wird, kommt dieser Erlass nicht zur Abstimmung. Das Gesetz kann aber nur in Kraft treten, wenn Volk und Stände dem "Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften" zustimmen. Dieser kommt als Verfassungsänderung obligatorisch an die Urne. Die beiden Vorlagen sind durch eine Klausel miteinander verbunden.
Die zweite Vorlage wurde gemacht, damit Berg- und Tourismuskantone Steuerausfälle aus der Eigenmietwert-Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen kompensieren können. Die Verfassungsänderung gibt den Kantonen die Möglichkeit, eine kantonale Objektsteuer für Zweitliegenschaften einzuführen.
Mit dem Systemwechsel fällt die Einkommensbesteuerung einer fiktiven "Eigenmiete" für selbstgenutztes Wohneigentum dahin. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten für diese Liegenschaften in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen und Umweltschutzmassnahmen können die Kantone die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beibehalten. Vermieter, die Miet- und Pachtzinsen aus ihrer Miet- Liegenschaft versteuern müssen, können auch weiterhin damit zusammenhängende Unterhaltskosten, Schuldzinsen etc. in Abzug bringen.
Die Einschränkung des Abzugs für private Schuldzinsen und die Streichung des bisher zusätzlichen Schuldzinsabzugs bis zu CHF 50'000 fördern den Abbau der stetig steigenden Privatverschuldung und sorgen damit für eine Verbesserung der Finanzstabilität der Schweiz. Mit dem zeitlich und betragsmässig begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber wird zudem der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllt.
Mit der Annahme der Abstimmungsvorlage wird die systemfremde und ungerechte Eigenmietwert-Besteuerung endlich abgeschafft, die alle Wohneigentümer jedes Jahr von neuem bestraft. Insbesondere belastet die Besteuerung eines nie erzielten, fiktiven Einkommens auch die Rentenempfänger. Für sie kann die schwer lastende Eigenmietwertsteuer bis zum Zwangsverkauf der eigenen Liegenschaft führen. Gleichzeitig sorgt die Systemänderung auch dafür, dass mehr junge Familien wieder Wohneigentum erwerben können.
Aus Sicht der HEV-Delegierten ist die Vorlage für die Systemänderung bei der Wohneigentumsbesteuerung ausgewogen, aber auch überfällig. Sie beschlossen daher einstimmig die Zustimmung zur dafür notwendigen Verfassungsänderung. Im Abstimmungskampf werden sich der HEV Schweiz und seine Sektionen engagiert und mit allen Kräften für die Annahme der Vorlage einsetzen.
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Der HEV Zürich mit rund 80 Mitarbeitenden bietet kommerzielle Dienstleistungen an und zählt zu den führenden Immobilien-Dienstleistungsunternehmen der Region. Es werden Dienstleistungen in der Verwaltung, im Verkauf, der Bewertung und im Baumanagement von Liegenschaften sowie in der juristischen Beratung bei allen Fragen im Zusammenhang mit Liegenschaften angeboten.
Der HEV Zürich nimmt die Interessenvertretung seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit und auf der gesetzgeberischen Stufe wahr. Er unterstützt alle Bestrebungen, die der Erhaltung des Privateigentums und der breiten Streuung des Haus-, Grund- und Stockwerkeigentums dienen. Der HEV Zürich gibt eine eigene Verbandszeitung "Der Zürcher Hauseigentümer" heraus, die zwölfmal pro Jahr erscheint.
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