Der Staatssekretär für Sicherheitspolitik und der Chef der Armee nehmen am Warsaw Security Forum teil |
01.10.2024
| von Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS
01.10.2024, Am 1. und 2. Oktober 2024 tauschen sich auf dem Warsaw Security Forum (WSF) Expertinnen und Experten aus Europa und Nordamerika über aktuelle sicherheitspolitische Entwicklungen und Herausforderungen aus. Die Schweiz wird durch Markus Mäder, Staatssekretär für Sicherheitspolitik, und Korpskommandant Thomas Süssli, Chef der Armee, vertreten.
Aktive Teilnahme und Vernetzung
Staatssekretär Mäder wird an einer Paneldiskussion „Different Dimensions of Total Defence“ auftreten, bei der ganzheitliche Konzepte von Sicherheit und Verteidigung und das Zusammenspiel ziviler und militärischer Instrumente im Mittelpunkt stehen. Zudem wird die Schweizer Delegation bilaterale Gespräche mit internationalen Amtskolleginnen und - kollegen führen, insbesondere zur sicherheitspolitischen und bilateralen Kooperation.
Medienkontakt:
Mathias Volken
Armeesprecher
+41 58 488 90 96
--- ENDE Pressemitteilung Der Staatssekretär für Sicherheitspolitik und der Chef der Armee nehmen am Warsaw Security Forum teil ---
Über Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS:
Zum VBS gehören auch die Bereiche Bevölkerungsschutz und Sport sowie der Nachrichtendienst des Bundes. Dazu kommt armasuisse, das Kompetenzzentrum des Bundes für die Beschaffung komplexer Technologie.
Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die dem Chef VBS direkt unterstellt sind. Dem Generalsekretariat ist die Verwaltungseinheit Oberauditorat (OA) administrativ zugewiesen.
Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die der Chefin VBS direkt unterstellt sind: die Gruppe Verteidigung und die sechs Bundesämter Generalsekretariat, Nachrichtendienst des Bundes, Rüstung (armasuisse), Landestopografie (swisstopo), Bevölkerungsschutz und Sport.
Das Oberauditorat ist ebenfalls eine Verwaltungseinheit des VBS. Es ist der Dienstleistungsbetrieb der Militärjustiz und schafft die Voraussetzungen, dass die sowohl von der Departementsleitung und der Verwaltung als auch von der Armeeführung in jeder Hinsicht unabhängigen militärischen Strafverfolgungsbehörden und Militärgerichte aller Instanzen ihren gesetzlichen Auftrag kompetent erfüllen können.
Quellen:
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