VBS und Gemeinden einigen sich zu Eckwerten für die Einführung des F-35A auf dem Flugplatz Payerne |
26.09.2024
| von Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS
26.09.2024, Das VBS und die Gemeinden um den Militärflugplatz Payerne führen seit einiger Zeit Gespräche zur Lärmbelastung mit dem neuen Kampfflugzeug F-35A und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Flugplatzes. Nun konnte bei einem Gespräch von Bundespräsidentin Viola Amherd mit den Gemeinden, der Communauté régionale de la Broye (COREB) und der Association pour la sauvegarde des intérêts des communes broyardes touchées par l’aérodrome militaire de Payerne (ASIC) eine Einigung gefunden werden zu Eckwerten für das weitere Vorgehen. Die Lärmberechnungen sollen auf 4'200 Starts und Landungen basieren, am Montagmorgen und am Freitagnachmittag werden keine Trainingsflüge mit F- 35A stattfinden. Das VBS schafft je eine Arbeitsgruppe, um ein Ausbildungszentrum für Berufe im Unterhalt von Luftfahrzeugen zu schaffen und um Möglichkeiten zur Entwicklung und Ansiedlung von Arbeitsplätzen in der Region zu identifizieren.
Für die Region ist wichtig, dass die weitere Entwicklung von Payerne als wichtigster Militärflugplatz der Luftwaffe einen wirtschaftlichen Nutzen für die Region bringt. Deshalb haben zur Ansiedlung von Arbeitsplätzen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Flugplatzes verschiedene Gespräche in unterschiedlichen Zusammensetzungen stattgefunden.
Austausch von Bundespräsidentin Viola Amherd mit Gemeinden und COREB
Anfang September tauschte sich die Chefin VBS, Bundespräsidentin Viola Amherd, mit Vertretern der Gemeinden, der Communauté régionale de la Broye (COREB) und der Association pour la sauvegarde des intérêts des communes broyardes touchées par l’aérodrome militaire de Payerne (ASIC) aus. Dabei haben sich das VBS und die Region auf zwei Handlungsachsen geeinigt.
Als wichtigster Militärflugplatz mit einer wachsenden zivilen Mitbenutzung soll in Payerne ein Ausbildungszentrum für Berufe im Unterhalt von Luftfahrzeugen entstehen. Diese Absicht soll durch eine Arbeitsgruppe umgesetzt werden, die vom VBS und der Communauté régionale de la Broye (COREB) geleitet wird. In der Gruppe sollen die relevanten Stellen des Bundes, der Kantone Freiburg und Waadt, die RUAG und swiss aeropole vertreten sein. Sie wird sich in den nächsten Wochen konstituieren und das konkrete Vorgehen festlegen. Eine zweite Arbeitsgruppe soll Möglichkeiten zur Entwicklung und Ansiedlung von Arbeitsplätzen am Standort Payerne identifizieren. Diese Gruppe wird vom VBS geführt und wird sich bis Ende 2024 konstituieren. Darin beteiligt sollen insbesondere armasuisse, die Luftwaffe, die Kantone Freiburg und Waadt, die COREB, swiss aeropole und die EPFL sein.
Neues Trainingscenter mit 40 zusätzlichen Arbeitsplätzen
Im Herbst 2023 hat das VBS das Baugesuch für ein Trainingscenter F-35A mit Flugsimulator und Ausbildungsanlage für das Bodenpersonal öffentlich aufgelegt. Dagegen hatten die Communauté régionale de la Broye (COREB), die Association pour la sauvegarde des intérêts des communes broyardes touchées par l’aérodrome militaire de Payerne (ASIC) und 14 Gemeinden vorsorglich Einsprache erhoben.
Aufgrund der erzielten Einigung haben die Gemeinden ihre Einsprachen zurückgezogen oder haben bestätigt, dies zu tun. Sie ermöglichen damit, dass nach der formellen Genehmigung des Baugesuchs im Oktober die Vorbereitungsarbeiten für den Bau des Trainingscenters beginnen können. Die Gebäude sollen ab Mitte 2028 für den operativen Betrieb bereit sein.
Für den Betrieb des Trainingscenters, in dem das Bodenpersonal der gesamten Luftwaffe die Grundausbildung und die Piloten ihre Trainingsflüge auf dem Simulator absolvieren, werden rund 40 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen.
Bauliche Massnahmen für den F-35A
Für den Einsatz der F-35A kann die vorhandene Immobilieninfrastruktur auf den Militärflugplätzen Payerne, Meiringen und Emmen grösstenteils weitergenutzt werden, denn die Abmessungen der F-35A sind denjenigen der F/A-18 ähnlich. Anpassungen sind bei der Ausbildungsinfrastruktur, den technischen Installationen und den Sicherheitseinrichtungen notwendig. Für die entsprechenden baulichen Massnahmen hat das Parlament mit der Armeebotschaft 2022 einen Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken bewilligt.
In Zusammenarbeit mit dem F-35-Projektbüro der amerikanischen Regierung, dem F-35 Lightning II Joint Program Office (JPO), und den Herstellern Lockheed Martin und Pratt & Whitney wurden in den letzten zwölf Monaten die Konzepte und die Planung für das Erstellen und den zukünftigen Betrieb der Infrastruktur mit dem F-35A detailliert vorbereitet und überprüft. Die Planungsarbeiten für das Erstellen der Infrastruktur sind nun erfolgreich abgeschlossen worden.
Die Bauphase auf dem Militärflugplatz Payerne beginnt im Oktober. Für Meiringen und Emmen ist die Eingabe der Baugesuche für Ende 2024 vorgesehen. Die Bauarbeiten beginnen ab dem Jahr 2025.
Medienkontakt:
Kommunikation VBS
+41 58 464 50 58
kommunikation@gs-vbs.admin.ch
Olivier Piccard
Präsident der COREB
+41 26 557 37 37
olivier.piccard@vd.ch
--- ENDE Pressemitteilung VBS und Gemeinden einigen sich zu Eckwerten für die Einführung des F-35A auf dem Flugplatz Payerne ---
Über Eidgenössisches Departement für Verteidigung VBS:
Zum VBS gehören auch die Bereiche Bevölkerungsschutz und Sport sowie der Nachrichtendienst des Bundes. Dazu kommt armasuisse, das Kompetenzzentrum des Bundes für die Beschaffung komplexer Technologie.
Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die dem Chef VBS direkt unterstellt sind. Dem Generalsekretariat ist die Verwaltungseinheit Oberauditorat (OA) administrativ zugewiesen.
Das VBS gliedert sich in sieben Verwaltungseinheiten, die der Chefin VBS direkt unterstellt sind: die Gruppe Verteidigung und die sechs Bundesämter Generalsekretariat, Nachrichtendienst des Bundes, Rüstung (armasuisse), Landestopografie (swisstopo), Bevölkerungsschutz und Sport.
Das Oberauditorat ist ebenfalls eine Verwaltungseinheit des VBS. Es ist der Dienstleistungsbetrieb der Militärjustiz und schafft die Voraussetzungen, dass die sowohl von der Departementsleitung und der Verwaltung als auch von der Armeeführung in jeder Hinsicht unabhängigen militärischen Strafverfolgungsbehörden und Militärgerichte aller Instanzen ihren gesetzlichen Auftrag kompetent erfüllen können.
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