Vor und am Nationalfeiertag blockiert die plötzliche Ansammlung von Menschen rund um das Feuer jeden Fluchtweg der Tiere. Gleichzeitig werden viele Tiere von der plötzlichen Hitzeentwicklung in ihrem Versteck überrascht. Der Holzhaufen wird für sie zum flammenden Inferno, dem sie nicht entrinnen können. Mit etwas Umsicht und richtiger Vorbereitung kann der qualvolle Verbrennungstod vermieden werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Tiere zu schützen:
Kleinere Feuer
Das gesammelte Holz erst am Tage des Abbrennens, also am 1. August auf- oder zumindest umschichten. Sobald eine Nacht dazwischenliegt, können sich nachtaktive Tiere darin verkriechen. Sie lassen sich anschliessend weder durch Lärm noch durch Stochern verscheuchen.
Grössere Feuer
Grosse Holzhaufen werden oft über mehrere Wochen im Voraus aufgeschichtet und können nicht einfach umgeschichtet werden. Um den Holzhaufen herum wird deshalb ein Schutzzaun errichtet. Dieser verhindert, dass sich Tiere im Haufen verstecken. Ein Schutzzaun ist schnell aufgestellt und wird erst kurz vor dem Abbrennen (1–2 Stunden vorher) entfernt. Diese Methode eignet sich auch bestens für sehr grosse Feuer.
Auf Feuerwerk verzichten
Für viele Menschen, aber auch für Tiere ist das 1. August-Feuerwerk der blanke Horror. Wenn Raketen heulen und Böller krachen, verkriechen sich Hunderttausende von Heimtieren im ganzen Land; Nutztiere geraten in Panik. Wildtiere wie Rehe, Füchse oder Fledermäuse schrecken wegen des Lärms auf und versuchen zu fliehen. Bei Wasservögeln ist belegt, dass sie zum Teil – einmal aufgescheucht – nicht mehr an ihre Brut- oder Mauserplätze zurückkehren. Aus diesen Gründen unterstützt der Schweizer Tierschutz STS die Volksinitiative zur Einschränkung von privatem Feuerwerk.
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1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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