An ihren heutigen öffentlichen Beratungen in Bern behandelte die UBI fünf Beschwerdefälle. Zwei davon betrafen Publikationen von Schweizer Radio und Fernsehen (SRF), drei solche von Radio Télévision Suisse (RTS).
Im Rahmen der Hauptausgabe der Nachrichtensendung "Tagesschau" vom 26. Oktober 2023 strahlte Fernsehen SRF einen rund zweiminütigen Beitrag über die Einstellung des Strafverfahrens gegen den ehemaligen Bundesanwalt Michael Lauber und den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino aus. Darin äussern sich ein Strafrechtsexperte sowie ein Polit- und Sportjournalist der Süddeutschen Zeitung kritisch zur Einstellung der Verfahren. In der dagegen erhobenen Betroffenenbeschwerde rügen die für die Verfügung verantwortlichen Bundesanwälte, es werde im Beitrag durch den als "Experten" vorgestellten deutschen Journalisten schwere Vorwürfe erhoben, ohne dass sie dazu hätten Stellung nehmen können. In der Beratung diskutierten die anwesenden Mitglieder kontrovers darüber, ob es sich bei den strittigen Aussagen ("fürsorglicher Funktionärsschutz") um schwere Vorwürfe oder eine zulässige Justizkritik gehandelt habe. Mit vier zu drei Stimmen beschloss die UBI schliesslich, dass sich das Publikum aufgrund der fehlenden Anhörung keine eigene Meinung zu den vermittelten Informationen hat bilden können und hiess die Beschwerde gut (b. 978).
Fernsehen SRF strahlte zudem am 22. November 2023 im Politmagazin "Rundschau" einen zwölfminütigen Beitrag über die Situation in den Spitälern von Gaza und insbesondere über diejenige im Al-Aqsa-Spital in Deir al Balah aus. Darauf folgte ein sechsminütiges Interview mit der israelischen Botschafterin in Bern. In der dagegen erhobenen Popularbeschwerde wird moniert, der Filmbericht weise mehrere Fehler auf, beruhe auf unsicheren Quellen und sei einseitig, da Partei gegen Israel ergriffen werde. In der Beratung erachteten die UBI- Mitglieder die Rügen jedoch als unbegründet. Namentlich hatte der Sprecher des israelischen Militärs und die Botschafterin ausreichend Gelegenheit, die Position Israels darzulegen und zu den von palästinensischer Seite erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die Beschwerde wurde mit sieben zu eins Stimmen abgewiesen (b. 981).
Ebenfalls abgewiesen hat die UBI Beschwerden gegen zwei Beiträge der Nachrichtensendung "Le 19h30" und gegen einen Online-Artikel von RTS zum israelisch-palästinensischen Konflikt (b. 979 und b. 980). Über die diesbezüglichen Beschlüsse wie auch über weitere behandelte Beschwerden gegen RTS orientiert die UBI eingehend in einer separaten französischsprachigen Medienmitteilung.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt. Entscheide der UBI können nach Vorliegen der schriftlichen Entscheidbegründung beim Bundesgericht angefochten werden.
Hinweis: Die Medienmitteilung dient zur Information der Öffentlichkeit und der Medien über die an den öffentlichen Beratungen ergangenen Beschlüsse. Die verwendeten Formulierungen entsprechen nicht zwingend dem Wortlaut der noch zu redigierenden Entscheidbegründungen. Massgebend für die Rechtsprechung sind einzig die schriftlichen Entscheidbegründungen, welche die UBI zu gegebener Zeit auf ihrer Website publizieren wird.
Pressekontakt:
Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
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Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG.
Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.
Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern.
Die UBI ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden. Dem Bundesrat hat sie jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Administrativ ist die UBI dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.
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