Ja zur sicheren Versorgung mit erneuerbaren Energien (Abstimmungsparolen)

09.04.2024 | von Schweizerischer Städteverband


Schweizerischer Städteverband

09.04.2024, Bern (ots) - Am 9. Juni 2024 stimmt die Schweiz über vier Vorlagen ab. Die Städte sagen klar Ja zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien: Die Versorgungssicherheit wird gestärkt, die Klimaziele gefördert. Der Vorstand des Städteverbandes beschloss zudem die Nein-Parole zur Volksinitiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit", während er für die beiden Krankenkassen-Vorlagen keine Empfehlung abgibt.

Die Städte und Agglomerationen spielen in der Energiepolitik eine zentrale Rolle: als Eigentümerinnen von Energieversorgungsunternehmen, als Planungs- sowie Bewilligungsbehörden. Viele Städte engagieren sich für eine ehrgeizige Klimapolitik und somit für eine Energiepolitik, die auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausgerichtet ist. Ausserdem befinden sich in den Städten ein Grossteil der Stromkonsumentinnen und -Konsumenten.

Dementsprechend ist das Stromgesetz für die Städte in vielerlei Hinsicht von grosser Relevanz. Es sichert den Ausbau von erneuerbarem Strom auch im Winter, indem Wasserkraft, Solar- und Windprojekten gefördert werden. "Für die Städte ist eine Zustimmung zum Stromgesetz insbesondere wegen der hohen Bevölkerungsdichte und der intensiven Wirtschaftsaktivitäten essenziell", sagt Anders Stokholm, Präsident des Schweizerischen Städteverbandes. "Wichtig für uns ist auch, dass das Gesetz festlegt, wo der Ausbau der Erneuerbaren gegenüber Natur- und Landschafsschutzinteressen Vorrang haben soll - und wo nicht."

Anti-Impf-Initiative sorgt für Rechtunsicherheit

Der Städteverband hat des Weiteren die Nein-Parole zur Initiative "Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit" beschlossen. Die Initianten, die sich während der Coronapandemie aus dem Dunstkreis der Impfgegnerinnen und -gegner formten, wollen verhindern, dass eine Impfpflicht eingeführt werden kann. Nur geht der Initiativtext weit darüber hinaus. Gemäss Bundesrat führte eine Annahme zu Unsicherheiten in anderen Rechtsgebieten, z.B. im Straf- oder im Zivilrecht. Die möglichen Rechtsunsicherheiten, hätten auch negative Folgen für die Städte, weshalb der Städteverband ein "Nein" empfiehlt.

Es braucht Lösungen für die hohen Krankenkassenkosten

Der Städteverband verzichtet auf Parolen zu den beiden Volksinitiativen über die Krankenkassenprämien. Auch der Städteverband sieht zwar die steigende Prämienbelastung als wachsendes Problem: Sie stellt vor allem viele Familien vor grosse finanzielle Herausforderungen und erhöht den Nichtbezug von notwendigen Gesundheitsleistungen. Dies führt zu Mehrbelastungen der städtischen Institutionen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Mehr Mittel für die Prämienverbilligung einerseits und Kostensenkungen im Gesundheitswesen andererseits werden vom Städteverband grundsätzlich begrüsst. Bei beiden Initiativen sind die Städte jedoch nur indirekt betroffen, weshalb der Vorstand des Städteverbands keine Abstimmungsempfehlung beschlossen hat.


Pressekontakt:

Anders Stokholm
Präsident Schweizerischer Städteverband und Stadtpräsident Frauenfeld:
079 574 05 30



--- ENDE Pressemitteilung Ja zur sicheren Versorgung mit erneuerbaren Energien (Abstimmungsparolen) ---

Über Schweizerischer Städteverband:
Der Schweizerische Städteverband (SSV) setzt sich in der Politik für die Interessen des urbanen Raumes ein. Er informiert die Öffentlichkeit über die urbane Schweiz und bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für den Erfahrungsaustausch und die Vernetzung unter den Mitgliedern. Dienstleistungen zugunsten seiner Mitglieder bilden eine weitere Facette der Aktivitäten. Der Städteverband wurde 1897 gegründet und zählt heute 129 Mitglieder.

Basis der politischen Arbeit des Städteverbandes ist Artikel 50 der Bundesverfassung, der den Bund zur besonderen Rücksicht auf die Interessen der Städte und Agglomerationen verpflichtet. Der Städteverband nimmt deshalb als ständiger Partner an den Vernehmlassungsverfahren des Bundes teil, arbeitet in Expertenkommissionen des Bundes mit und unterhält regelmässige Kontakte zur Bundesverwaltung und zum Parlament und dessen Kommissionen.

Generalversammlung des Städteverbandes und zugleich der Höhepunkt im Städte-Jahr ist der Städtetag, der jeweils Ende August stattfindet. Dem Verband sind sieben Sektionen angeschlossen. Zur fachlichen Bearbeitung von Fachthemen unterhält der Städteverband zudem Kommissionen und Arbeitsgruppen.

Neben den verbandseigenen Gremien wirkt der Städteverband in zahlreichen weiteren Organisationen und Institutionen mit, beispielsweise in der Tripartiten Konferenz (TK). Getragen vom Bundesrat, der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), dem Schweizerischen Gemeindeverband und dem Städteverband institutionalisiert die TK den Dialog zwischen den Staatsebenen und erarbeitet in wichtigen politischen Dossiers gemeinsame Positionen.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung