Ausschreibung des Rechtsschutzes im Asylverfahren

29.02.2024 | von Staatssekretariat für Migration SEM


Staatssekretariat für Migration SEM

29.02.2024, Bern-Wabern - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) schreibt das Mandat für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden im Rahmen der Asylverfahren in den Bundesasylzentren neu aus. Die Ausschreibung wird am 1. März 2024 publiziert, Eingabefrist ist der 30. April 2024.

Asylsuchende Personen haben während ihres Aufenthalts in einem Bundesasylzentrum (BAZ) Zugang zur Beratung über das Asylverfahren. Die Beratung umfasst namentlich die Information der asylsuchenden Personen über ihre Rechte und Pflichten im Asylverfahren. Zudem wird jeder asylsuchenden Person ab Beginn der Vorbereitungsphase und für das weitere Asylverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt. Die Rechtsvertreterinnen und Rechtsvertreter fungieren auch als Vertrauenspersonen der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, die sich in den BAZ aufhalten.

Die Ausschreibung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens und ist auf der elektronischen Beschaffungsplattform www.simap.ch einsehbar. Die Unterlagen enthalten ein ausführliches Pflichtenheft, einen Vertragsentwurf sowie Angaben zu den Qualitätsanforderungen. Von den Anbietern werden Fachkonzepte zur Ausgestaltung der Beratung und Rechtsvertretung, Schwankungstauglichkeit, Schulung und Weiterbildung sowie Verdolmetschung eingefordert. Bei der Gewichtung der Kriterien wird den qualitativen Aspekten ein hoher Stellenwert beigemessen.

Für die Ausschreibung wurden sechs Lose gebildet, die den Asylregionen entsprechen. Die Ausschreibung ist so gestaltet, dass mehrere Anbieter (mindestens zwei) berücksichtigt werden müssen. Subunternehmer sind zugelassen und mehrere Anbieter dürfen sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschliessen.


Medienkontakt:

Staatssekretariat für Migration SEM
Mediendienst
medien@sem.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Ausschreibung des Rechtsschutzes im Asylverfahren ---

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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