Bundesrat will die Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit verbessern |
26.02.2024
| von Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
26.02.2024, Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2024 den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) vom 14. November 2023 und den zugrunde liegenden Bericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) zur Wirksamkeitsmessung in der internationalen Zusammenarbeit (IZA) zur Kenntnis genommen. Obwohl ein Teil der beurteilten Evaluationen von guter Qualität ist, besteht aus Sicht der GPK-S ein grosser Handlungsbedarf für die gesamte Wirksamkeitsmessung in der IZA.
Der Bundesrat misst der Wirksamkeitsmessung grosse Bedeutung zu und erachtet die Empfehlungen der GPK-S als zielführend und umsetzbar. Die Schweiz beteiligt sich international, insbesondere im Rahmen der OECD, an der laufenden Verbesserung der relevanten Methodik zur Wirksamkeitsmessung.
Der Bundesrat hat die zuständigen Departemente beauftragt, die Methode für eine aussagekräftige Bewertung der Wirkung der IZA zu verbessern und im Rahmen der regelmässigen Berichterstattung darüber zu informieren.
In seiner Stellungnahme zum Bericht führt der Bundesrat ausserdem zwölf Massnahmen auf, mit welchen die Empfehlungen der GPK-S bis 2026 umgesetzt werden sollen. Diese Massnahmen umfassen höhere Qualitätsanforderungen in den Evaluationsleitlinien und eine gezielte Ausbildung im Bereich der Evaluation.
Unter der nächsten IZA-Strategie 2025-2028 sollen auch Massnahmen getroffen werden, um die längerfristige Wirkung und Nachhaltigkeit von Projekten zu beurteilen. Die DEZA hat 2023 ein digitales Datenmanagementsystem eingeführt, welches das Monitoring der Zielerreichung auf Projektebene vereinfacht und transparenter macht. Das SECO wird bei der Umsetzung der Empfehlungen der GPK-S zudem durch ein unabhängiges Evaluationskomitee unterstützt.
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