Die PostCom gibt zur Schliessung der Postagentur Hellbühl eine ablehnende Empfehlung ab

09.02.2024 | von Eidgenössische Postkommission PostCom


Eidgenössische Postkommission PostCom

09.02.2024, Bern - Die Post hat die Postagentur Hellbühl per Ende 2023 geschlossen und den Hausservice als Ersatzlösung eingeführt. Gegen die Schliessung der Postagentur Hellbühl war jedoch bei der PostCom eine Eingabe des Gemeinderates Neuenkirch hängig, der die PostCom um Überprüfung dieses Entscheids der Post ersuchte. Da die Post die Abgabe einer Empfehlung durch die PostCom in dieser Sache nicht abgewartet hatte, bevor sie ihren Entscheid umsetzte, gab die PostCom am 1. Februar 2024 eine ablehnende Empfehlung zur Schliessung der Postagentur Hellbühl mit dem Hausservice als Ersatzlösung ab.

Die Post hat die Gemeindebehörden von Neuenkirch und die PostCom vor vollendete Tatsachen gestellt, indem sie die Postagentur in Hellbühl per 31.12.2023 schloss mit dem Hausservice als Ersatzlösung, während noch eine Eingabe vor der PostCom hängig war. Da die PostCom keine Verfügungskompetenz in Bezug auf die Schliessung und Verlegung von Poststellen und Postagenturen hat, ist es ihr trotz der klaren Rechtsverletzung nicht möglich, der Post eine Verwaltungssanktion gemäss Art. 25 des Postgesetzes aufzuerlegen. Stattdessen hat die PostCom am 1. Februar 2024 nachträglich eine negative Empfehlung gegen die Schliessung der Postagentur Hellbühl mit dem Hausservice als Ersatzlösung abgegeben.

Die PostCom machte die Post auch darauf aufmerksam, dass sie künftig Zeitpläne erstellen muss, damit sie die gesetzlichen Vorgaben, die sowohl für Poststellen als auch für Postagenturen gelten, bei Postagenturen einhalten kann. Die Postverordnung (VPG) sieht vor, dass die Post die Behörden der betroffenen Gemeinden konsultieren muss, wenn sie die Schliessung einer Poststelle oder einer Postagentur plant. Wenn keine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien gefunden wird, können die Gemeinden die Eidgenössische Postkommission (PostCom) anrufen. Nach Art. 34 Abs. 7 und 8 VPG darf die Post dann erst einen endgültigen Entscheid treffen, wenn die PostCom ihre Empfehlung abgegeben hat. Die Post, die letztlich über die Schliessung oder Verlegung der \ COO.2207.109.3.34929 033betreffenden Poststelle oder Postagentur entscheidet, muss die Empfehlung der PostC om berücksichtigen. Im vorliegenden Fall hat sie diese Bestimmungen nicht eingehalten.

Chronologie
Zur Erinnerung: Am 5. Juni 2023 kündigte die Post den Vertrag mit dem Betreiber der Postagentur in Hellbühl per Ende 2023. Am 2. November 2023 teilte sie dem Gemeinderat von Neuenkirch ihren Beschluss mit, die Postagentur zu schliessen und den Hausservice als Ersatzlösung einzuführen. Am 13. November 2023 gelangte der Gemeinderat von Neuenkirch an die PostCom und verlangte eine Überprüfung dieses Entscheids der Post. Nach Eingang dieses Gesuchs teilte die PostCom der Post mit, dass die Postagentur in Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens weiter betrieben werden müsse. Die Post informierte die PostCom daraufhin, dass dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich sei. Aus Sicht der PostCom handelte es sich dabei um eine klare Rechtsverletzung. Aus diesem Grund gab die PostCom am 7. Dezember 2023 eine Empfehlung ab, in der sie die Post aufforderte, eine Lösung zu suchen, um die Postagentur Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens vor der PostCom weiter zu betreiben.

Die Post hatte bis zum 5. Januar 2024 Zeit, der PostCom mitzuteilen, ob sie die Empfehlung akzeptierte. Ende 2023 schloss die Post jedoch die Postagentur in Hellbühl und führte den Hausservice ein. Mit Schreiben vom 4. Januar 2024 teilte die Post mit, dass sie die Empfehlung der PostCom vom 7.12.2023 akzeptiert habe, dass sie mit dem Betreiber der Postagentur Hellbühl Kontakt aufgenommen und über die Aufrechterhaltung der Postagentur Hellbühl während der Dauer des Schlichtungsverfahrens verhandelt habe, dass die Verhandlungen aber nicht erfolgreich gewesen seien. Da die Postagentur schon geschlossen worden war, hatte die Fortsetzung des Schlichtungsverfahrens keinen Sinn mehr. Aus diesem Grund richtete die PostCom am 1. Februar 2024 diese negative Empfehlung betreffend die Schliessung der Postagentur in Hellbühl an die Post und erinnerte sie an ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Während die PostCom bereits fast 150 Mal im Zusammenhang mit der Schliessung von Poststellen angerufen worden ist, war dies das erste Mal, dass sie wegen der Schliessung einer Postagentur um Abgabe einer Empfehlung ersucht wurde.


Medienkontakt:
Eidgenössische Postkommission PostCom
Monbijoustrasse 51A
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 50 94

--- ENDE Pressemitteilung Die PostCom gibt zur Schliessung der Postagentur Hellbühl eine ablehnende Empfehlung ab ---

Über Eidgenössische Postkommission PostCom:
Die Eidgenössische Postkommission PostCom wacht über die Qualität der postalischen Grundversorgung und setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung des Postmarktes ein. Sie informiert die Bevölkerung über ihre Tätigkeit und schlägt dem Bundesrat konkrete Massnahmen vor.

Die Kommission setzt sich aus sieben durch den Bundesrat gewählten Mitgliedern zusammen und verfügt über ein Fachsekretariat. Als unabhängige Behörde ist sie dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) einzig administrativ angegliedert.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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