07.02.2024
| von Schweizer Tierschutz STS
07.02.2024, Die in die Revision geschickten Änderungen im Bereich Tierschutz werden vom Schweizer Tierschutz
STS mehrheitlich begrüsst. Einige der Anliegen und Forderungen, die der STS schon lange auf seiner
Agenda hatte, werden nun angegangen und dann hoffentlich auch in die neuen Verordnungen
aufgenommen. Bei anderen besteht nach wie vor grosser Handlungsbedarf, weshalb der STS eine
zeitnahe Totalrevision der entsprechenden Verordnungen fordert.
Aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS sind folgende Änderungen in der laufenden
Vernehmlassung zur Tierschutzverordnung und weiteren Verordnungen im Tierschutzbereich speziell
zu begrüssen:
- Pferde: Schmerzverursachende
Ausrüstungsgegenstände wie ungepolsterte Nasenriemen, gedrehte oder scharfkantige Gebisse oder
der Overcheck (Aufsatzzügel) sind künftig verboten.
- Esel: Esel sollen künftig Sozialkontakt zu
Artgenossen haben. Diese Forderung des STS ist für die Haltungsqualität von Eseln wichtig, da sie
sich in ihrem Wesen und ihren Bedürfnissen deutlich von Pferden unterscheiden und enge Bindungen
untereinander eingehen.
- Schafe & Geflügel: Das Kürzen des Schwanzes von Schafen und
das Touchieren des Schnabels beim Hausgeflügel soll verboten werden.
- Hunde: Die vom STS
eingebrachte und schon lang geforderte 15-Wochen-Regel (Welpen müssen mindestens 15 Wochen
alt sein, bevor sie importiert werden dürfen) ist ein zentrales Element im Kampf gegen den
skrupellosen Welpenhandel. Hier hinkt die Schweiz heute dem Ausland hinterher. Diese Lücke wird
mit der geplanten Anpassung nun geschlossen.
- Das Amputieren von Zehen, etwa die
Afterkrallen des Welpen, ist bei Neugeborenen und Jungtieren ohne Schmerzausschaltung mit den
heutigen Tierschutzbestimmungen und der gängigen Praxis nicht mehr zu vereinbaren und wird
daher verboten.
- Hühner in privater Haltung: Für Hühnerställe in Kleinhaltungen ist neu eine
Mindestfläche von zwei Quadratmetern und eine Mindesthöhe von über einem Meter vorgesehen.
Damit wird das vom STS festgestellte Problem der oft viel zu kleinen Ställe endlich behoben.
- Versuchstiere: Auch im Bereich Tierversuche wurden langjährige Forderungen des STS
aufgenommen. So sind Massnahmen geplant, die zur effektiven Reduktion von Versuchs- und
Überschusstieren sowie deren Belastungen führen sollen. Auch soll die 3R-Forschung und ein
schonenderer Umgang mit den Tieren vorangetrieben werden. Demnach dürfen Mäuse und Ratten
nicht mehr am Schwanz hochgehoben werden, weil diese Methode für die Tiere extrem belastend ist.
Konsequente Umsetzung entscheidend
Viele Änderungsvorschläge
gehen in die richtige Richtung. Entscheidend wird für den STS sein, ob die Vorschläge in der
Verordnung bleiben und wie konsequent sie formuliert sind. Aus Sicht des STS sind verschiedene
Ergänzungen oder Präzisierungen notwendig, um die Wirkung für das Tierwohl sicherzustellen:
- So fordert der STS, dass bei Equiden auch Kandaren mit viel
Zungenfreiheit, der Seitencheck, Kopfstangen und das feste Martingal verboten werden.
- Die
Teilnahme von sedierten Tieren an Veranstaltungen soll neu endlich verboten werden. Sie birgt
unkalkulierbare Risiken für Mensch und Tier.
- Das Entfernen der Tasthaare, die Sinnesorgane
darstellen, ist bisher einzig bei Equiden verboten. Der STS fordert, dass dieses Verbot auf alle
Tierarten mit Tasthaaren ausgeweitet wird, da diese als Sinnesorgane wichtige Funktionen für die
Tiere haben.
- Handlungsbedarf besteht auch bei der Anbindehaltung von Rindern. Hier werden
mindestens 170 Tage Auslauf für diese Tiere und grundsätzliche Anstrengungen zur Abkehr von der
veralteten Anbindehaltung gefordert.
- Bei den Schweinen fordert der STS eingestreute
Liegeflächen für alle Tiere sowie eine Säugezeit von mindestens 24 Tagen (statt der
vorgeschriebenen 14 Tage).
- Im Weiteren fordert der STS bei den Versuchstieren, dass auch
hier keine Amputationen der Zehenspitzen der kleinen Labornager mehr ohne Schmerzausschaltung
erlaubt sind und dass die belastende Labortierhaltung ausschliesslich mit Kunstlicht verboten wird.
- Schliesslich braucht es auch Anpassungen bei der kantonalen Bewilligungspflicht für die
gewerbsmässige Tierhaltung. Die heutige Regelung führt zu praktisch unkontrollierbaren
Verhältnissen, die dem illegalen und unseriösen Tierhandel Tür und Tor öffnen. Die entsprechenden
Anpassungen sind in der Stellungnahme des STS an das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und
Veterinärwesen (BLV) enthalten.
STS fordert Totalrevision
Festzuhalten
ist, dass viele tierschutzrelevante Bereiche in der aktuellen Revision gar nicht angegangen wurden.
Für den Schweizer Tierschutz STS ist es deshalb dringend, dass eine Totalrevision der betroffenen
Verordnungen rasch an die Hand genommen wird, um das Wohlergehen der Tiere in menschlicher
Obhut zu sichern und weiter zu verbessern.
Mehr Informationen
https://tierschutz.com/tierschutz/politik/initiati
ven/
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Simon Hubacher
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--- ENDE Pressemitteilung Revision der Tierschutzverordnung: Ein Anfang ist getan - viel Handlungsbedarf bleibt bestehen ---
Über Schweizer Tierschutz STS:
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
Quellen:
Weitere Informationen und Links: