Bundesrat lässt Ausrichtung der Pflichtlagerhaltung breit abgestützt abklären

15.12.2023 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


15.12.2023, Bern - Der Bundesrat hat sich am 15. Dezember 2023 mit dem Thema der Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisenzeiten befasst. Er nahm entsprechende Berichte dazu zur Kenntnis. Wegen teils breitem Widerstand gegen Anpassungen bei den Ernährungspflichtlagern lässt der Bundesrat nun bis Ende 2024 eingehender prüfen, was es braucht, um gut gegen Krisen gerüstet zu sein.


Die Pflichtlagerhaltung ist einer der Grundpfeiler der wirtschaftlichen Landesversorgung (WL). Diese strategischen Reserven in den Bereichen Ernährung, Energie, Heilmittel und Industrie kommen dann stützend zum Einsatz, wenn die Wirtschaft in Mangellagen die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern nicht mehr alleine sicherstellen kann.

Die WL überprüft regelmässig die Strategie der Pflichtlagerhaltung. In der Vergangenheit geschah diese Arbeit nach Bereichen. Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie, dem russischen Krieg gegen die Ukraine, der drohenden Energiemangellage und den laufenden Arbeiten der Reform der WL zeigen die Notwendigkeit, diese Überprüfungsarbeit ganzheitlicher zu verfolgen.

Diesem Ansatz folgend nahm der Bundesrat nun ein Berichtspaket zur Pflichtlagerhaltung zur Kenntnis und verlangt ein koordiniertes Vorgehen. Allfällige Anpassungen in der Vorratshaltung sollen breiter abgestützt werden, mit Einbezug der direkt betroffenen Wirtschaftssektoren. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht.

Widerstand gegen Änderungsvorschläge

Zwei vorgeschlagene Verordnungsänderungen zu den Ernährungs-Pflichtlagern stiessen in ihren Vernehmlassungen auf Widerstand. Vorschläge zu umfassenden Änderungen der Pflichtlagerhaltung für Nahrungs- und Futtermittel kamen 2023 in die Vernehmlassung. Dort gab es zum Teil grosse Vorbehalte, etwa gegen die Grundannahme eines zwölfmonatigen Importstopps, gegen Änderungen im Getreide- Pflichtlagersortiment wie auch gegen die Finanzierung.

Die zweite Vernehmlassung hatte 2019 vorgeschlagen, die Pflichtlagerhaltung von Kaffee aufzuheben und bei der Pflichtlagerhaltung von Reis die Konformität mit GATT/WTO- und Freihandelsabkommen herzustellen. Die Auswertung der Rückmeldungen ergab, dass Kaffee aus psychologischen und auch wirtschaftlichen Gründen im Sortiment der Vorratshaltung bleiben soll. Die Wiederherstellung der Gleichbehandlung von inländischen Reisproduzenten und Reisimporteuren wurde aufgeschoben. Sie wird nun in der anstehenden Teilrevision des Landesversorgungsgesetzes (LVG) berücksichtigt.

Prüfaufträge des Bundesrats

Die Arbeiten an der künftigen Vorratshaltung können sich auch auf die Ergebnisse eines Prüfberichts stützen. Mehr als 230 Fachpersonen wurden zur Liste der als lebenswichtig eingestuften Güter befragt. Aus den Antworten leitet der Bundesrat jetzt mehrere Prüfaufträge ab, deren Resultate bis Ende 2024 vorliegen sollen:

Braucht es zusätzliche Instrumente, um die nationalen und internationalen Lieferketten kritischer Güter und Dienstleistungen zu überwachen? Sollen Güter der Vorratshaltung hinzugefügt werden, welche komplementär zu den bestehenden Pflichtlagergütern stehen? Kann die Milizorganisation der WL den Bund in schweren Mangellagen bei Beschaffungsaufträgen unterstützen? Der Prüfbericht stellte auch einen Ländervergleich an für die Bereiche Energie und Ernährung. Es zeigte sich, dass die sechs verglichenen Länder vor den gleichen Herausforderungen stehen und keines alle meistert.

In den Vergleichsländern Frankreich, Deutschland, Österreich, Norwegen und Finnland ist die Pflichtlagerhaltung nirgends so umfassend ausgestattet wie in der Schweiz. Auch bei der Kooperation mit privatwirtschaftlichen Unternehmen wird die Schweiz als vorbildlich gewertet. Die Krisenvorsorge soll auch künftig ständig überprüft und wenn nötig weiterentwickelt werden, auch im internationalen Austausch.


Medienkontakt:

Kommunikation GS-WBF
info@gs-wbf.admin.ch
+41 58 462 20 07

--- ENDE Pressemitteilung Bundesrat lässt Ausrichtung der Pflichtlagerhaltung breit abgestützt abklären ---

Hinweis der Redaktion: Die Bildrechte liegen beim jeweiligen Herausgeber.


Über Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:

Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.


Hinweis: Der Über-uns-Text stammt aus öffentlichen Quellen oder aus dem Firmenporträt auf HELP.ch.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:




Help.ch

Ein Angebot von HELP.ch


Swiss-Press.com ist ein Angebot von www.help.ch und die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen aus der Schweiz. HELP.ch sorgt für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.

Medienpräsenz mit «Aktuelle News»: Nutzen Sie das Netzwerk von «Aktuelle News», um Ihre Presse- und Medienmitteilungen, Events und Unternehmensnews gezielt zu verbreiten.

Ihre Inhalte werden über News-Sites, Google, Social Media und Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Netzwerk gehören führende Presseportale wie Aktuellenews.ch, News.help.ch, Swiss-Press.com und Tagesthemen.ch, Eventportale wie Eventkalender.ch und Swisskalender.ch sowie Online-TV-Plattformen wie Aktuellenews.tv und Handelsregister.tv. Insgesamt stehen über 30 Publikationskanäle zur Verfügung, um Ihre Mitteilungen optimal zu platzieren.