Familien und Familienpolitik in der Schweiz - Herausforderungen im Jahr 2040 |
12.12.2023
| von Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
12.12.2023, Bern - Die Eidgenössische Kommission für Familienfragen EKFF setzt sich für die Berücksichtigung sämtlicher Familienkonfigurationen mit ihren spezifischen Bedürfnissen in Gesellschaft, Politik und Recht ein. Dazu hat sie am 5. Dezember 2023 ihr diesjähriges Forum Familienfragen durchgeführt und gleichzeitig eine Sammelpublikation mit sechs Beiträgen von namhaften Expertinnen und Experten zu den zukünftigen Herausforderungen für die Schweiz veröffentlicht.
Die sechs Diskussionsbeiträge liefern aus unterschiedlichen und auch innovativen Blickwinkeln neue Gedankenansätze zur Debatte, wie die schweizerische Familienpolitik in Zukunft gestaltet sein muss, um dem gesellschaftlichen Wandel und damit allen Familienkonfigurationen gerecht zu werden.
Meret Lütolf und Pierre Lüssi schlagen in ihrem Beitrag ein neues egalitäres Familienreferenzmodell als Ablösung des Einernährermodells vor. Dieses Modell würde den Eltern erlauben, bezahlte und unbezahlte Arbeit gemäss ihren individuellen Vorstellungen im Rahmen ihrer beruflichen und finanziellen Möglichkeiten zu kombinieren, ohne damit rechtlich oder effektiv benachteiligt zu sein.
Gabriela Muri Koller zeigt auf, dass Wohnverhältnisse und Pendeldistanzen zu Mehrfachbelastungen führen, insbesondere bei jungen Familien, multilokal lebenden Patchworkfamilien und bei atypischen Arbeitsverhältnissen wie Schichtarbeit oder Arbeit auf Abruf. Anhand von anschaulichen Familienbeispielen entwickelt sie fünf Massnahmenpakete für familiengerechte räumliche und zeitliche Lösungen.
Ingela Naumann deckt auf, dass die oft zitierte Wahlfreiheit der Eltern bei der Aufteilung der Familien- und Erwerbsarbeit meist gar keine ist, sondern dass Eltern Kompromisse eingehen oder dass ein Elternteil sogar seine grundlegenden Bedürfnisse und Interessen zugunsten der Familie opfert. Dies hat negative Folgen für sie oder ihn selbst, aber auch für die Familie als Ganzes. Sie empfiehlt ein reform- orientiertes Kompromissmodell um «Aufopferungsszenarien» und deren negativen Folgen zu vermeiden.
Anna Hotz und Jasmin Gisiger setzen den Fokus auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Zusammenhang mit dem steigenden Arbeits- und Fachkräftebedarf und dem Potenzial der nicht oder in tiefen Pensen erwerbstätigen Eltern. Sie stellen zudem einen Zusammenhang zwischen den gelebten Familienmodellen und den vorherrschenden Werthaltungen bezüglich der Aufteilung von Familien- und Erwerbsarbeit her und schlagen verschiedene familienpolitische Massnahmen auf Ebene Staat, Wirtschaft und Individuum vor.
Lalitha Chamakalayil, Heidi Hirschfeld und Oxana Ivanova-Chessex beleuchten die Familienpolitik aus der Perspektive der familialen Minderheiten und setzen den Fokus auf komplexe Lebensrealitäten, wie bspw. in multigenerationalen und transnationalen Familienkonfigurationen. Familien sollen als vielfältige und sich laufend entwickelnde Gruppierungen gesellschaftlich verankert werden, indem diese Lebensrealitäten anerkannt und zum Ausgangspunkt von Familienpolitik gemacht werden.
Und zu guter Letzt zeigen Ilaria Pretelli und Laura Bernardi auf, dass aufgrund der Vervielfachung von Elternkonfigurationen, als Folge neuer Reproduktionstechniken und Leihmutterschaft, Anpassungen im Abstammungs- und Familienrecht nötig sind. Sie machen Empfehlungen für eine Reform des Schweizerischen Familienrechts unter besserer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen.
Die Beiträge werden fortlaufend auf CHSS-Soziale Sicherheit vorgestellt.
Medienkontakt:
Nadine Hoch
Geschäftsleiterin EKFF
Bundesamt für Sozialversicherungen
Tel. +41 58 484 98 04
Tel. +41 79 129 24 73
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--- ENDE Pressemitteilung Familien und Familienpolitik in der Schweiz - Herausforderungen im Jahr 2040 ---
Über Bundesamt für Sozialversicherungen BSV:
Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.
Per 1. Januar 2004 wurde das Geschäftsfeld Kranken- und Unfallversicherung (KUV) vom Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) in das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überführt. Mit dem Zusammenführen der Gesundheitsfragen in einem Amt sollen Wissen und Kompetenzen in diesem Bereich vereint werden. Mittelfristig erhofft sich der Vorsteher des eidgenössischen Departements des Innern von dieser Reorganisation eine bessere Kenntnis und Kontrolle der Faktoren, die einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik haben.
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