News Abo

Rückhaltesysteme für Schwangere fallen beim Test durch

28.11.2023 | von Touring Club Suisse (TCS)


Touring Club Suisse (TCS)

28.11.2023, Beim Test des Touring Club Schweiz und seinem Partner hat keines der Rückhaltesysteme für Schwangere überzeugt. Die Verletzungsrisiken bei einem Unfall bestehen vor allem im Beckenbereich. Der TCS empfiehlt Schwangeren das Anschnallen mit dem herkömmlichen Dreipunktgurt und dabei ein paar Punkte zu beachten.

Das Angurten ist bei schwangeren Frauen immer wieder ein Thema, da irrtümlich vom herkömmlichen Fahrzeuggurt ein hohes Verletzungsrisiko für ein ungeborenes Kind angenommen wird. Viele Frauen nutzen deshalb Gurtadapter, die angeblich dieses Risiko reduzieren. Der TCS hat zusammen mit dem ADAC diese Rückhaltsysteme für Schwangere getestet.

Die im Handel angebotenen Gurtadapter für Schwangere greifen alle in den Verlauf des Beckengurtes ein, unterscheiden sich aber konstruktiv. Im Rahmen des Tests wurden vier typische Vertreter ausgewählt: Ein Gurtadapter bestehend aus einem dünnen Sitzkissen, das mit einem Gurtband mit Kunststoff- Schnappverschlüssen an der Lehne eines Vordersitzes oder mit zwei Karabinern an den Isofix- Verankerungspunkten des Fahrzeugs befestigt wird, ein Gurtadapter mit Kunststoffhaken und ein Gurtadapter mit Metallhaken, die jeweils mit Hilfe eines Gurtbandes am Fahrzeugsitz befestigt werden sowie die Version "Zusatzgurt", der um das Sitzkissen des Fahrzeugsitzes gelegt und daran befestigt wird.

Becken am meisten gefährdet

Bei den durchgeführten Crashtests hielt keiner der getesteten Gurtadapter den wirkenden Kräften stand, vor allem konnte keines der Systeme den Beckengurt beim Aufprall in einer tieferen Position halten. Die Gurtadapter verschlechtern die Umschlingung und damit die Rückhaltung des Beckens. Die an Brust, Bauch und Becken gemessenen Belastungen sind deshalb nicht geringer, sie steigen gegenüber der Sicherung mit dem herkömmlichen Fahrzeuggurt sogar an.

Weil die Hüfte der mit den Gurtadaptern angeschnallten Dummys schlechter zurückgehalten wird, prallen die Knie der beiden angeschnallten Dummys heftiger an das Armaturenbrett. Zudem stellen im Schritt angebrachte Elemente aus hartem Kunststoff und Metall ein zusätzliches Verletzungsrisiko für die werdende Mutter dar.

Um die Sitzposition und den Gurtverlauf für die Crashversuche zu definieren und um praktische Erfahrungen zu sammeln, wurden Anschnallversuche mit Probandinnen unterschiedlicher Grösse, Statur und Schwangerschaftsstadien durchgeführt. Die Crashtests wurden mit einem Dummy ausgeführt.

Den Gurt nicht über den Bauch legen

Der TCS empfiehlt deshalb den herkömmlichen Dreipunktgurt. Dieser belastet den Schwangerenbauch nicht, er kann sowohl die werdende Mutter als auch das ungeborene Kind bei einem Unfall gut schützen.

Wichtig ist, dass der Beckengurt tief unterhalb des Bauches eng am Becken anliegt und der Schultergurt in der Mitte der Brust verläuft. Bei manchen Autos kann man mit der Höhenverstellung des oberen Gurtpunktes die Gurtführung über Schulter und Oberkörper optimieren. So sind sowohl das Baby als auch die Mutter bei einem Crash am besten geschützt.

Der Gurt darf zu keinem Zeitpunkt über den Bauch gelegt werden, da dies das Baby bei einem Aufprall schwer verletzen könnte. Die Rückenlehne sollte zudem nicht zu weit nach hinten geneigt sein.

Nicht mehr im neunten Monat

Schwangere sprechen am besten vorab mit ihrem Arzt über mögliche Risiken und klären, ob es medizinische Gründe gibt, die gegen das Autofahren sprechen. Die Gesundheit sowohl der Mutter als auch des Babys sollen nicht gefährdet werden.

Schwangere Frauen können bis zum achten Monat Auto fahren, ab der dreissigsten Woche werden sie jedoch mit Vorteil bei der Fahrt begleitet. Im neunten Monat hat das Baby fast seine Geburtsgrösse erreicht und wird daher von weniger Fruchtwasser geschützt, was das Risiko schwerer Verletzungen bei einem Unfall (Aufprall auf das Lenkrad) erhöht. In diesem Stadium empfiehlt der TCS, das Auto nur für die Fahrt zur Entbindungsstation zu benutzen. Im Idealfall wird die werdende Mutter dann aber gefahren oder nimmt ein Taxi.

Infobox:

Haben Gurtadapter für Schwangere eine Zulassung?

Einige Hersteller geben in ihrer Werbung an, dass ihr Gurtadapter nach UN-Regelung 16 getestet ist. In der UN-Regelung 16 ist die Genehmigung von Sicherheitsgurten und Rückhaltesystemen (i. d. R. eine Kombination aus Sitz, Gurt und Airbag) beschrieben. Da es sich bei den Gurtadaptern weder um einen eigenständigen Sicherheitsgurt noch um ein vollständiges Rückhaltesystem handelt, können diese Produkte keine Zulassung nach UN-Regelung 16 erhalten - entsprechend ist auf den Gurtadaptern auch kein Genehmigungszeichen und keine Genehmigungsnummer zu finden.

Pressekontakt:

Vanessa Flack, Mediensprecherin TCS

Tel. 058 827 34 41 | vanessa.flack@tcs.ch

pressetcs.ch | flickr.com



--- ENDE Pressemitteilung Rückhaltesysteme für Schwangere fallen beim Test durch ---

Über Touring Club Suisse (TCS):
Als bedeutender Ansprechpartner der Kantons- und Bundesbehörden in mobilitätsbelangen setzen wir uns für die freie Wahl der Verkehrsmittel ein und engagieren wir uns seit mehr als einem Jahrhundert mit Sensibilisierungskampagnen und Studien zur Qualität der Verkehrsinfrastruktur für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Unsere Mitarbeitenden befassen sich mit der Weiterentwicklung des Dienstleistungsangebots unseres Clubs.

Die Direktion unseres Clubs ist in unserem Hauptsitz in Vernier basiert. Weitere Abteilungen wie der Mediendienst, die IT, die Verkehrssicherheit oder der Politikdienst arbeiten ebenfalls in diesen Räumlichkeiten.

In Genf beantworten wir Ihre Anfragen an die ETI-Einsatzzentrale und koordinieren die Rückführung oder die Assistance, die Sie vom Ausland aus benötigen. Dank unserer ETI-MED-Zelle werden die medizinischen Abklärungen durch Fachleute des Gesundheitswesens durchgeführt.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung