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Yaniv Benhamou neues UBI-Mitglied

27.11.2023 | von Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI


Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

27.11.2023, Bern - Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen hat der Bundesrat den Genfer Rechtsprofessor Yaniv Benhamou als neues Mitglied der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI bestimmt. Sieben Mitglieder, darunter die Präsidentin und die Vizepräsidentin, wurden bestätigt.

Der Bundesrat hat an seiner letzten Sitzung die Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes für die Amtsperiode 2024 – 2027 bestimmt. Bezüglich der UBI hat er sieben bisherige Mitglieder wiedergewählt: Mascha Santschi Kallay (Präsidentin), Catherine Müller (Vizepräsidentin), Delphine Gendre, Edy Salmina, Reto Schlatter, Maja Sieber und Armon Vital.

Neues Mitglied der Kommission wird der 44-jährige Professor und Rechtsanwalt Yaniv Benhamou, der an der Universität Genf digitales Recht lehrt. Er ersetzt Stéphane Werly, Datenschutzbeauftragter in Genf und Professor an der Universität Neuenburg, der aufgrund der gesetzlichen Amtszeitbeschränkungen nicht mehr zur Wahl stand. Auf Ende Jahr scheidet ebenfalls die Zürcher Rechtsanwältin und Journalistin Nadine Jürgensen aus der UBI aus. Die Wahl einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers durch den Bundesrat erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die letzten öffentlichen Beratungen der UBI in diesem Jahr und damit auch in der derzeitigen Besetzung finden am 14. Dezember in Bern statt.

Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes, die von der Rechtsanwältin und Kommunikationsberaterin Mascha Santschi Kallay präsidiert wird. Sie besteht aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern und einem dreiköpfigen Sekretariat. Die UBI hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Programmveranstalter oder Publikationen aus dem übrigen publizistischen Angebot der SRG (z.B. Online-Inhalte) Bestimmungen des Radio- und Fernsehrechts verletzt haben oder ob eine rechtswidrige Verweigerung des Zugangs zum Programm bzw. zu einer Publikation vorliegt.


Medienkontakt:

Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI
Christoffelgasse 5
3003 Bern
Tel.: +41 58 462 55 38/33
E-Mail: info@ubi.admin.ch
Internet: www.ubi.admin.ch
X (Twitter): @UBI_AIEP_AIRR

--- ENDE Pressemitteilung Yaniv Benhamou neues UBI-Mitglied ---

Über Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI:
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG.

Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.

Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern.

Die UBI ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden. Dem Bundesrat hat sie jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Administrativ ist die UBI dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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