Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
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