Im Auftrag des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die Stiftung Sucht Schweiz die Ergebnisse von Alkoholtestkäufen zusammengetragen und analysiert. Diese Testkäufe wurden vergangenes Jahr schweizweit durchgeführt und erfolgten durch Bund, Kantone, Gemeinden, Nichtregierungsorganisationen oder durch grosse Detailhändler. Mit 9953 Testkäufen wurden so viele Tests wie noch nie für die nationale Auswertung berücksichtigt. Immer mehr Detailhändler stellen die Resultate ihrer internen Tests für die Auswertung zur Verfügung. Die grosse Mehrheit der Testkäufe fand an physischen Verkaufspunkten (Detailhandel/Gastronomie) statt. Zum zweiten Mal wurden auch Testkäufe im Online-Verkauf durchgeführt. So bei Online-Shops und in der Gastronomie, wo Alkohol auf der Website eines Restaurants/Take-aways oder über eine Plattform bestellt werden kann. Die Testkäufe zeigen, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird.
Online-Testkäufe
Die Resultate der Online-Testkäufe sind weiterhin besorgniserregend. Es gibt nach wie vor keine wirksamen Alterskontrollen bei der Bestellung. Die Aufforderung, das Alter in Pop-ups oder Kontrollkästchen zu bestätigen, kann durch einen einfachen Klick umgangen werden.
Klassische Testkäufe an physischen Verkaufspunkten
Jugendschutz im Online-Verkauf muss verbessert werden
Die Alkoholtestkäufe dienen dem Jugendschutz. Je mehr Verkaufsstellen sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und die Frage nach Alter und Ausweis bei Jugendlichen als Teil der Verkaufskultur pflegen, desto eher kann die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen gewährleistet werden. Insbesondere im Online- Verkauf braucht es eine griffigere Alterskontrolle. Dementsprechend fordert Sucht Schweiz eine Anpassung und eine systematischere Durchführung der Kontrollpraxis seitens der Kantone. Weiter müssen Online-Verkaufsplattformen wirksamere Mechanismen zur Altersüberprüfung einführen. Dies kann durch die Kontrolle eines Ausweises oder einer digitalen Identität zur Alterserkennung erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht durch eine Kontrolle beim Empfang der Ware. Die Deutsche Post bietet beispielsweise eine kostenpflichtige Option an, mit der das Alter bei der Lieferung (ab 16 oder 18 Jahre) kontrolliert wird.
Auch an physischen Verkaufspunkten sollten künftig technische
Hilfsmittel vermehrt zum Einsatz kommen: Scanner wie
Über die Testkäufe
Der Verkauf und die Abgabe von Bier und Wein an unter 16-Jährige und von Spirituosen/Likör an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren. Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.
Pressekontakt:
Sucht Schweiz will Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen und Verhaltensweisen mit Suchtpotenzial verhindern oder vermindern.
Wir fördern die gesellschaftliche Debatte im Suchtbereich. Wir entwickeln und verbreiten wissenschaftliche Erkenntnisse, die es erlauben, die zugrundeliegenden Probleme zu verstehen, ihnen vorzubeugen und angemessen zu begegnen. Wir setzen uns für wirksame Massnahmen und politische Rahmenbedingungen zur Problemreduktion ein. Wir engagieren uns für ein Umfeld, das den Menschen eine gesunde Lebensweise erleichtert und die individuellen Gesundheitskompetenzen stärkt. Dabei kombinieren wir Massnahmen der Suchtprävention und der Gesundheitsförderung.
Wir unterstützen all jene mit besonderen Risiken – Kinder und Jugendliche sowie Menschen in kritischen Lebensphasen. Betroffenen und Nahestehenden stehen wir informierend, beratend oder finanziell zur Seite.
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