Der Schweizer Bauernverband (SBV) appelliert an die kantonalen Behörden – sowohl in der Verwaltung als auch in der Politik – den neuen Handlungsspielraum, der am 1. Juli in Kraft getretenen revidierten Jagdverordnung zu nutzen. Diese ermöglicht ein rascheres Eingreifen bei Wolfsangriffen auf Nutztiere, aber auch wenn ein Raubtier sich aggressiv oder zu wenig scheu zeigt.
Weiter fordert der SBV den Bund auf, das revidierte Jagdgesetz per Verordnung bis zum 1. Dezember dieses Jahres umzusetzen. Parallel dazu müssen sich die Kantone auf die Umsetzung der Wolfsregulierung vorbereiten, indem sie die notwendigen Mittel und Ressourcen über Jagdbewilligungen bereitstellen. Die Wildhüter allein werden nicht ausreichen, um die exponentiell wachsenden Wolfspopulationen wieder unter Kontrolle zu bringen und sie auf eine erträgliche Dichte zu reduzieren.
Für Herdenschutzmassnahmen sind erhebliche Mittel erforderlich. Die für dieses Jahr bewilligten 4.7 Millionen Franken sind weitgehend ausgeschöpft. Bis Ende Jahr werden Gesuche für weitere knapp 3 Millionen Franken erwartet. Ein Zusatzkredit des Parlaments ist deshalb nötig. Angesichts der Entwicklung ist damit zu rechnen, dass der Mittelbedarf auch nächstes Jahr hoch bleibt. Entsprechend braucht es eine Anpassung im Budget 2024 des Bundes.
Ergänzend zu den Schutzmassnahmen wird nur eine kontrollierte Regulierung des Wolfs eine Koexistenz und eine Entspannung der aktuellen Lage ermöglichen.
Rückfragen:
Martin Rufer, Direktor SBV, Mobile 078 803 45 54
Michel
Darbellay, Leiter Produktion, Märkte &
Ökologie SBV, Mobile 078 801 16 91,
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