ESTI: Marktüberwachung 2022 - Zunahme der nicht-konformen Elektrogeräte auf dem Markt

23.05.2023 | von Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI


Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI

23.05.2023, Fehraltorf - 15% der im Jahr 2022 durch das Eidgenössische Starkstrominspektorat ESTI überprüften elektrischen Erzeugnisse wiesen Mängel auf. Es mussten 94 Verkaufsverbote ausgesprochen werden. Zusätzlich wurden 13 Rückrufe und Sicherheitswarnungen von elektrischen Geräten publiziert.

Die Marktüberwachung durch das ESTI wird schweizweit durchgeführt und erfolgt gemäss der Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV; SR 734.26). Elektrische Erzeugnisse für Haushalt, Büro, Gewerbe und Industrie werden stichprobenweise auf ihre Konformität und Sicherheit hin überprüft.

1375 Erzeugnisse wurden im Internet und mit Kontrollen vor Ort in Verkaufsstellen für die Überprüfung erfasst. Weitere Überprüfungen erfolgten direkt bei Herstellern, durch Nachkontrollen und aufgrund von Meldungen durch Private sowie durch Fachpersonen aus dem Elektrobereich.

Insgesamt wiesen 210 Erzeugnisse formale oder technische Mängel auf, was 15% aller kontrollierten elektrischen Erzeugnisse entspricht. Davon zeigten sich bei 123 Erzeugnissen sicherheitstechnische Mängel, welche zu potentiellen Gefahren wie Stromschlag, Verbrühung, Rauchentwicklung oder Brand führen können.

Bei einer möglichen Gefährdung von Personen oder bei fehlenden oder unvollständigen Konformitätsnachweisen kann das ESTI das Bereitstellen eines Erzeugnisses auf dem Markt verbieten. Im Berichtsjahr wurden aus diesen Gründen 94 Verkaufsverbote ausgesprochen. Betroffen waren dabei aufgrund von gezielten Überprüfungen verschiedenartige Geräte für Haushalt und Büro, LED-Leuchten, Ladegeräte sowie Powerbanks und Hausbatterien. Diverse Produkte für den industriellen Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX-Zonen) in Industrie und Gewerbe wurden verboten. Zusätzlich waren erneut zahlreiche Elektrogeräte mit einem unzulässigen ausländischen Stecker von einem Verkaufsverbot betroffen.

Die Abgabe von Elektrogeräten mit einem ausländischen Stecker (insbesondere Schuko-Stecker) ist in der Schweiz grundsätzlich verboten, da beim Versuch des Einsteckens in die Steckdose oder durch Fehlmanipulationen an der Steckverbindung spannungsführende Teile berührt werden können. Ausserdem können solche Steckverbindungen im Betrieb überlastet werden und dadurch einen Brand auslösen. Konsumentinnen und Konsumenten sollten solche Elektrogeräte direkt am Verkaufsort zurückweisen und können dem ESTI mittels Kontaktformular unter www.esti.admin.ch eine Meldung erstatten.

In 41 Fällen haben Wirtschaftsakteure in der Schweiz in Zusammenarbeit mit dem ESTI mangelhafte Produkte vom Markt genommen. In 13 Fällen wurden diese Rückrufe oder Sicherheitswarnungen zusätzlich auf den Kommunikationskanälen des Büros für Konsumentenfragen BFK unter www.konsum.admin.ch respektive www.recallswiss.admin.ch publiziert. Es handelte sich dabei um Reiseadapter, Insektenvernichter, Solarmodule, Dörrgeräte, diverse LED-Leuchten, diverse Lithium- Akkus und Reiseladegeräte.

Aufgrund der rasanten technologischen Entwicklung erreichten das ESTI zudem zahlreiche Anfragen von Herstellern, Händlern und Privatpersonen zu Ladestationen (Wallboxen) und Ladekabeln für die Elektromobilität, zu Komponenten für Photovoltaikanlagen (Wechselrichter, Solarmodule, Netzkopplungseinheiten etc.), zu steckerfertigen Plug&Play-Photovoltaikanlagen bis 600W Leistung, zu Powerbanks und Hausbatterien für den Privat- und Wohnbereich sowie zum neuen Schweizer IP55- Haushaltstecksystem für den Nassbereich.

Unsere Hinweise: Vorsicht bei Käufen auf nichteuropäischen Plattformen und Webseiten ohne eine erreichbare Schweizer Kontaktadresse des Betreibers. Sie sind dabei eigenverantwortlich für die von dem Gerät ausgehenden Gefahren und Risiken. Und Vorsicht bei Schnäppchen. Oft sind solche angebotenen Geräte minderwertige Ware mit lückenhaften Produkteprüfungen, welche aufgrund minderwertiger elektrischer Bauteile und rudimentärer Bauweise über eine längere Betriebsdauer unsicher sind oder werden können. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist dies von Auge kaum erkennbar.

Konsumentinnen und Konsumenten können beim Kauf von Elektrogeräten auf einen korrekten Schweizer Stecker, einen erreichbaren und kompetenten Kundendienst, verständliche Bedienungsanleitungen und auf am Gerät angebrachte Prüfzeichen achten. Ein anerkanntes Schweizer Prüfzeichen ist das freiwillige Sicherheitszeichen des ESTI. Mit dem Sicherheitszeichen zertifizierte Geräte sind unter www.esti.admin.ch veröffentlicht. Geräte mit anerkannten Prüfzeichen weisen höhere Ansprüche an die Produktesicherheit nach und bieten Konsumentinnen und Konsumenten damit einen Mehrwert.


Medienkontakt:
Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI
Marktüberwachung
Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf
Auskunft: 058 595 18 31, Peter Fluri
mub.bs.info@esti.ch
www.esti.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung ESTI: Marktüberwachung 2022 - Zunahme der nicht-konformen Elektrogeräte auf dem Markt ---

Über Eidgenössisches Starkstrominspektorat ESTI:
Das ESTI ist Aufsichts- und Kontrollbehörde für elektrische Anlagen, die nicht dem Bundesamt für Verkehr BAV unterstehen. Es sorgt dafür, dass diese Anlagen sicher und umweltgerecht geplant, erstellt und gewartet werden. Dazu gehören Hochspannungsanlagen, Niederspannungsinstallationen und Schwachstromanlagen.

Die Tätigkeiten des ESTI sind auf das Ziel ausgerichtet, die elektrische Sicherheit für Menschen, Tiere und Sachen zu gewährleisten. Weiter setzt sich das ESTI für die sichere Anwendung der Elektrizität ein, indem die Sicherheit der elektrischen Anlagen und Erzeugnisse in der Schweiz auf einem hohen technischen Stand gehalten wird.

Schliesslich sorgt das ESTI als Leit- oder Fachbehörde dafür, dass elektrische Anlagen unter Berücksichtigung der Interessen von Raum- und Umweltplanung sowie Dritter geplant, erstellt, betrieben und zurückgebaut werden. Die Aufsichts- bzw. Kontrolltätigkeiten des ESTI umfassen Niederspannungsinstallationen, Stark- und Schwachstromanlagen sowie die Marktüberwachung bei elektrischen Erzeugnissen. Das ESTI führt eine eigene Rechnung und untersteht der Aufsicht des Departements UVEK.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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