Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) ist seit 1998 als Konzessions- und Marktregulierungsorgan im Fernmeldebereich tätig. Gemäss das Fernmeldegesetz (FMG) vom 30. April 1997 besteht die Kommission aus sieben vom Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sind.
Als unabhängige Behörde unterliegt die Kommission in ihren Entscheiden keinen Weisungen von Bundesrat und Departement. Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission kann einzelne ihrer Aufgaben ans BAKOM delegieren.
Die ComCom ist gemäss FMG verpflichtet, die Konzession für die Grundversorgung im Fernmeldebereich periodisch auszuschreiben und über einen Kriterienwettbewerb zu vergeben. Aufgabe des Bundesrates ist es, den Inhalt der Grundversorgung periodisch den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen sowie dem Stand der Technik anzupassen.
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