ComCom: Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen |
16.05.2023
| von Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom
16.05.2023, Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat entschieden, Swisscom die Konzession für die Grundversorgung für den Zeitraum ab 2024 bis Ende 2031 zu erteilen. Damit ist sichergestellt, dass das vom Bundesrat erweiterte Leistungsangebot umgesetzt wird.
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat die Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) verabschiedet, welche den Inhalt der Grundversorgung im Fernmeldebereich ab 2024 definiert (vgl. die Medienmitteilung "Schnelleres Internet in der Grundversorgung"). Ab diesem Zeitpunkt kann die Grundversorgungskundschaft grundsätzlich zwischen dem bisherigen Internetzugangsdienst mit einer Download- und Uploadgeschwindigkeit von 10 Mbit beziehungsweise 1 Mbit pro Sekunde und dem neuen Internetzugang mit 80 respektive 8 Mbit/s wählen.
Dabei gilt neu explizit das Subsidiaritätsprinzip. Wenn der Markt an einem Ort bereits eine gleichwertige Alternative bereitstellt, gilt die Grundversorgungpflicht an diesem Ort als erfüllt und die Konzessionärin muss kein Grundversorgungsangebot mit 80/8 Mbit/s bereitstellen. Die Umsetzung der Grundversorgung erfolgt technologieneutral. So kann die Grundversorgungskonzessionärin bei Bedarf auch mit mobilen oder satellitengestützten Lösungen Erschliessungen vornehmen.
Kontakt:
Sekretariat der ComCom
Tel. +41 58 463 52 90
comcom@comcom.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung ComCom: Swisscom wird auch künftig die Grundversorgung im Fernmeldebereich sicherstellen ---
Über Eidgenössische Kommunikationskommission ComCom:
Die Kommission besteht aus sieben von Bundesrat ernannten Mitgliedern, die unabhängige Sachverständige sein müssen. Die Kommission unterliegt in ihren Entscheiden keinen Weisungen vom Bundesrat und Departement. Sie ist von den Verwaltungsbehörden unabhängig und verfügt über ein eigenes Sekretariat. Sie informiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit und erstellt zuhanden des Bundesrates jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Beim Vollzug des Fernmelderechtes kann die Kommission das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beiziehen und ihm Weisungen erteilen. Die Kommission hat einzelne ihrer Aufgaben an das BAKOM delegiert.
Tätigkeiten und wichtigste Aufgaben der Kommission
- Vergabe von Konzessionen für die Nutzung des Funkfrequenzspektrums
- Erteilung der Grundversorgungskonzession
- Festlegung der Zugangsbedingungen (Entbündelung, Interkonnektion, Mietleitungen, usw.), wenn die Anbieterinnen in Verhandlungen keine Einigung erzielen
- Genehmigung der nationalen Nummerierungspläne
- Regelung der Modalitäten der Nummernportabilität und der freien Wahl der Dienstanbieterin
- Entscheid über Aufsichtsmassnahmen (Art. 58 FMG) und Verwaltungssanktionen (Art. 60 FMG)
Quelle: ComCom
Quellen:
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