Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom AG

12.05.2023 | von Swisscom AG


Swisscom AG

12.05.2023, Die Verhandlungen von Swisscom, der Gewerkschaft syndicom und dem Personalverband transfair zum neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) sind abgeschlossen. Dieser bietet den Mitarbeitenden ab 1. Januar 2024 neu einen Elternurlaub, mehr Ferien, eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle sowie weitere Verbesserungen.

Mit dem gemeinsamen Ziel, den rund 10'000 dem GAV unterstellten Mitarbeitenden zeitgemässe und attraktive Anstellungsbedingungen zu bieten, wurde der Swisscom GAV überarbeitet und weiter modernisiert. Die wichtigsten Neuerungen: Eine Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle, der Ausbau des Mutterschafts-, Vaterschafts- und Adoptionsurlaubs sowie die Einführung eines Elternurlaubs für gleichgeschlechtliche Paare oder wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, eine neue Strukturierung und leichte Erhöhung der Ferientage sowie die Erhöhung der Ausbildungszulagen. Der neue GAV ist ab 1. Januar 2024 gültig.

Stärkung der flexiblen Arbeitszeitmodelle
Swisscom fördert flexible Arbeitsmodelle sowie Teilzeitarbeit bereits seit Langem. Im neuen GAV wird dies nochmals gestärkt. Wünschen Mitarbeitende eine Änderung des Beschäftigungsgrades, prüft Swisscom dies im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten. Der Wunsch nach einer Änderung des Beschäftigungsgrades darf nur mit einer schriftlichen Begründung durch die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten abgelehnt werden. Weiter wird es ab 2024 bis Ende 2026 für Mitarbeitende ab 60 Jahren möglich, in ein so genanntes Altersteilzeitmodell einzusteigen und den Beschäftigungsgrad mit oder ohne Teilpensionierung zu reduzieren. Swisscom finanziert dabei einen Teil der finanziellen Auswirkungen der Reduktion. Zudem werden die Gespräche zur Arbeitszeitgestaltung in den nächsten Monaten weitergeführt und die Umsetzung möglicher Pilotprojekte dazu diskutiert.

Mehr Ferientage und bezahlte Urlaube
Abhängig vom Alter erhalten Mitarbeitende neu zwischen ein bis drei Ferientage mehr. Der Mutterschaftsurlaub wird von 18 auf 20 Wochen erhöht, der Vaterschaftsurlaub von drei auf vier Wochen und der Adoptionsurlaub von zwei auf vier Wochen. Wenn beide Elternteile bei Swisscom arbeiten, können sie die 20 Wochen Mutterschaftsurlaub und 4 Wochen Vaterschaftsurlaub als Elternurlaub von insgesamt 24 Wochen flexibler beziehen. Bei gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren wird der Partnerin der Mutter ein Elternurlaub von vier Wochen gewährt, bei gleichgeschlechtlichen männlichen Paaren ein Vaterschafts- oder Adoptionsurlaub von vier Wochen.

Höherer Mindestlohn und höhere Ausbildungszulagen
Der jährliche Mindestlohn beträgt neu CHF 54’600 brutto statt CHF 52'000 und die Ausbildungszulagen betragen neu 290 Franken pro Monat und Kind statt 250, sofern das anwendbare kantonale Recht keine höheren Zulagen vorsieht.

Klementina Pejic, CPO Swisscom: «Ich bedanke mich bei den Sozialpartnern und der Verhandlungsdelegation für die konstruktiven Verhandlungen und das gute Ergebnis. Wir bieten bereits heute unseren Mitarbeitenden sehr faire, moderne und attraktive Anstellungsbedingungen. Diese haben wir punktuell ausgebaut, um auch weiterhin eine der Top-Arbeitgeberinnen der Schweiz zu bleiben.»

Daniel Hügli, Leiter Sektor ICT syndicom: «Wir haben erreicht, dass die Netto-Arbeitszeit weiter verkürzt wird und mit der Altersteilzeit neue Arbeitszeitmodelle zu Gunsten der Mitarbeitenden im Gesamtarbeitsvertrag verankert werden. Mit diesen zusätzlichen Urlauben und Ferientagen kann zudem die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf verbessert werden. Gemeinsam wollen wir in den nächsten Monaten Pilotprojekte prüfen, wie die Arbeitszeit künftig gestaltet werden kann.»

Unter der Netto-Arbeitszeit wird die jährliche Gesamtarbeitszeit abzüglich Ferien, Urlaube und Feiertage verstanden.

Robert Métrailler, Branchenleiter ICT von transfair: «transfair ist mit dem Ziel in die GAV-Verhandlungen gestartet, dass das gesamte Personal von Swisscom von den Verbesserungen profitieren kann. Dieses Ziel konnte der Personalverband erreichen. Besonders erwähnenswert sind neben den zusätzlichen Ferientagen, die familienpolitischen Anliegen, wie die Erhöhung des Mutterschafts-, Vaterschafts-, Adoptions- und Elternurlaub ebenso wie neue Arbeitsmodelle. Damit erhalten die Mitarbeitenden einen GAV, der den modernen Familienansprüchen gerecht wird.»


Kontakt:
Daniel Hügli
Leiter Sektor ICT und Geschäftsleitungsmitglied syndicom
+41 79 833 40 66
daniel.huegli@syndicom.ch
Aline Leitner, Medienverantwortliche transfair
aline.leitner@transfair.ch
+41 79 474 51 63

Marika Schaeren
Branchenleiterin ICT
marika.schaeren@transfair.ch
+41 79 247 35 30

media@swisscom.com
Tel. +41 58 221 98 04

--- ENDE Pressemitteilung Neuer Gesamtarbeitsvertrag für Swisscom AG ---

Über Swisscom AG:
Swisscom ist das führende Telekommunikations- und eines der führenden IT- Unternehmen der Schweiz mit Sitz in Ittigen nahe der Hauptstadt Bern.

Swisscom ist nur in der Schweiz und Italien tätig. Beteiligungen im Ausland sind für Swisscom nach Vorgabe des Bundesrates nur möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine strategische Logik aufweisen.

In der Schweiz bietet Swisscom Privatkunden Breitbanddienste, TV, Mobilfunk und umfassende Services an. Für Geschäftskunden umfasst das Angebot Netz-, Cloud- und ICT-Dienstleistungen.

In Italien bietet Swisscom mit Fastweb Privatkunden Breitbanddienste, TV und Mobilfunk an und Geschäftskunden ein umfassendes Angebot an ICT-, Cloud- und Sicherheitsdiensten.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch


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