Im Normalfall ist der eingezäunte Aussenbereich mit den Gehegen für Meerschweinchen und Kaninchen abgeschlossen, ausser wenn das Tierpflegeteam dort an der Arbeit ist. Nach einer kurzen Pause fand eine Mitarbeiterin darin eine leere Holzbox, die mit einem rosa Tuch abgedeckt war. Etwas später entdeckte sie hinter einem der Gehege ein junges, verstörtes Büsi.
Schwer krank zurückgelassen
Es handelte sich beim Findelbüsi um eine junge Schildpatt-Katze, die vom Tierpflegeteam Aelia getauft wurde. Sie war sehr mager, hatte Schnupfensymptome und verklebte, tränende Augen, zudem befanden sich Parasiten in ihrem struppigen Fell, die sie plagten. Aelia konnte sich kaum aufrecht halten und nur torkelnd vorwärtsbewegen. Aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes wurde sie sofort ins Tierspital gebracht. Es galt, sie zu stabilisieren und herauszufinden, was ihr fehlte.
Bei fortgeschrittener Krankheit bleibt nur Einschläfern
Im Tierspital Zürich wurde die junge Katze auf die Intensivstation verlegt. Am übernächsten Morgen traf die Hiobs-Botschaft ein: Aelia's Zustand hatte sich innert Kürze derart verschlechtert, dass das junge Büsi trotz aller Intensivmedizin erlöst werden musste. Die Katze litt vermutlich unter feliner infektiöser Peritonitis, FIP. Diese gefürchtete Viruserkrankung zeigt sich durch unspezifische Symptome und verläuft meist tödlich. Um einer Katze mit FIP bestmöglich - wenn überhaupt - helfen zu können, ist eine möglichst frühzeitige Diagnose unabdingbar.
Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat!
Der Zürcher Tierschutz hat bei der Stadtpolizei Zürich Anzeige erstattet, worauf diese eine Untersuchung einleitete. Gemäss Tierschutzgesetz Artikel 26 kann für das Aussetzen und absichtliche Zurücklassen von Tieren eine Geld- oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verhängt werden. Der Zürcher Tierschutz hofft auf Hinweise über die Katze, ihre Herkunft oder den Tathergang. Der traurige Vorfall ereignete sich am Samstag, 15. April, etwa 16 Uhr.
Weckruf an die Bevölkerung
Da immer wieder kranke oder vernachlässigte Tiere ins Tierheim abgeschoben werden, will Nadja Brodmann vom Zürcher Tierschutz mit der Veröffentlichung des Vorfalles auch die Bevölkerung sensibilisieren: "Wer Haustiere hält, trägt die Verantwortung für empfindungsfähige Lebewesen! Dazu gehört auch, regelmässig den Gesundheitszustand zu kontrollieren und bei ersten Anzeichen von Erkrankungen oder ungewöhnlichem Verhalten umgehend tierärztlichen Rat beizuziehen. Je früher, desto besser! Denn wer spät oder gar nicht reagiert, riskiert das Tier zu verlieren, und macht sich damit mitschuldig an dessen Schmerzen und Leiden - so wie bei Aelia."
Pressekontakt:
Seit mehr als 160 Jahren setzen wir uns für das Wohl der Tiere ein. Dabei war aller Anfang schwer und Erfolge stellten sich nur langsam ein. Doch die Vereinsgeschichte seit der Gründung 1856 zeigt hier deutlich, wie mit starken Argumenten und überzeugenden Protagonisten der Einsatz für Tiere allmählich salonfähig wurde.
Es gab endlich Gesetze zum Schutz der Tiere, weitere Organisationen wurden gegründet und eine Bewegung wuchs heran, die bis heute Bestand hat.
Absichtserklärungen allein nützen den Tieren wenig. Nur gemeinsames Handeln mit Weitblick und Toleranz führt zum Ziel. Auch Kontinuität ist gefragt, aber sich stets wieder mit neuen Aufgaben auseinandersetzen ist Pflicht. Heute gelten diese Grundsätze umso mehr, als alles schnell und profitabel gehen muss.
Grosse Tierschutzvorhaben sind das eine, ihre seriöse und nachhaltige Umsetzung das andere. Der Zürcher Tierschutz betreibt hierfür eine Geschäftsstelle mit gut ausgebildetem Personal und einer modernen Infrastruktur.
Sie funktioniert als Dreh- und Angelpunkt für Projekte und Aktionen und ist auch ein Kompetenzzentrum. Erfahrung, fundiertes Wissen und die Pflege eines weitreichenden Beziehungsnetzes helfen, unsere Ziele zu erreichen.
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