Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

15.02.2023 | von Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


15.02.2023, Bern - Der Bundesrat hat am 15. Februar 2022 die Änderungsvorlage für das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) verabschiedet. Es soll eine neue Bestimmung ins AVIG aufgenommen werden, dank der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen.


Mit der KAE bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. So besteht für Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit verkürzt oder deren Arbeit ganz eingestellt ist, ein Anspruch auf diese Entschädigung, damit sie ihre Stelle behalten können. Für Lehrbetriebe kann die Ausbildung von Lernenden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine Herausforderung sein. Sind die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner aufgrund von Kurzarbeit abwesend, besteht die Gefahr, dass die Lernenden nicht mehr angemessen ausgebildet und betreut werden.

Um die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben zu gewährleisten, schlägt der Bundesrat daher eine Anpassung des AVIG vor. Dank der neuen Bestimmung können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die KAE erhalten, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden fortsetzen, sofern diese nicht anderweitig sichergestellt werden kann.

Diese Änderung ist erforderlich zur Umsetzung der im Juni 2019 vom Parlament angenommenen Motion Bühler 16.3884. Der Gesetzesentwurf und die entsprechende Botschaft werden nun dem Parlament überwiesen.

Während der Corona-Pandemie sahen das Covid-19-Gesetz sowie die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung bereits eine vergleichbare Regelung vor, um die Qualität der Ausbildung in den Lehrbetrieben auch weiterhin sicherzustellen. Ende 2023 läuft diese Regelung allerdings aus. Somit braucht die Arbeitslosenversicherung ab 2024 eine neue Bestimmung für Lehrbetriebe in Kurzarbeit.


Medienkontakt:
Kommunikation GS-WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Mehr Unterstützung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner ---

Über Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF:

Im WBF geht es einerseits um Wirtschaftsangelegenheiten und Handelspolitik. Zu diesem Bereich gehört auch die Landwirtschaftspolitik. Andererseits steht der Bereiche Bildung, Forschung und Innovation im Fokus. Dazu kommen weitere Themen wie etwa das Wohnungswesen.

Das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ist dem Generalsekretariat unterstellt. Die Aufgabe des Büros ist es, das allgemeine Konsumenteninteresse zu wahren und gleichzeitig den spezifischen Kollektivinteressen der Verbraucher und den Interessen der Gesamtwirtschaft gebührend Rechnung zu tragen.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


Weitere Informationen und Links:




Help.ch

Ein Angebot von HELP.ch


Swiss-Press.com ist ein Angebot von www.help.ch und die spezialisierte Plattform für Pressemitteilungen aus der Schweiz. HELP.ch sorgt für hohe Reichweite, professionelle Veröffentlichung und maximale Sichtbarkeit Ihrer Unternehmensnews.

Medienpräsenz mit «Aktuelle News»: Nutzen Sie das Netzwerk von «Aktuelle News», um Ihre Presse- und Medienmitteilungen, Events und Unternehmensnews gezielt zu verbreiten.

Ihre Inhalte werden über News-Sites, Google, Social Media und Online-Portale einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Zum Netzwerk gehören führende Presseportale wie Aktuellenews.ch, News.help.ch, Swiss-Press.com und Tagesthemen.ch, Eventportale wie Eventkalender.ch und Swisskalender.ch sowie Online-TV-Plattformen wie Aktuellenews.tv und Handelsregister.tv. Insgesamt stehen über 30 Publikationskanäle zur Verfügung, um Ihre Mitteilungen optimal zu platzieren.