Schutz vor Gewalt im Sport: Bundesrat schafft verbindliche Vorgaben für ethisches Verhalten

27.01.2023 | von Bundesamt für Sport BASPO


Bundesamt für Sport BASPO

27.01.2023, Bern - Der Bundesrat stärkt den Schutz insbesondere von jungen Athletinnen und Athleten vor Gewalt, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen. In Zukunft hängen Finanzhilfen an Sportorganisationen von deren Anstrengungen zugunsten des fairen und sicheren Sports ab. Das Massnahmenpaket umfasst auch die Verankerung einer unabhängigen nationalen Melde- und einer Disziplinarstelle. Der Bundesrat hat die entsprechenden Verordnungsänderungen in seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 beschlossen und auf den 1. März 2023 in Kraft gesetzt. Sie ist Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport», das Bundesrätin Viola Amherd im November 2021 angekündigt hatte.

Der Bundesrat toleriert keine Misshandlungen und Einschüchterungen von Athletinnen und Athleten. Verschiedene Vorfälle in den letzten Jahren haben gezeigt, dass die bestehenden Vorgaben rechtlich zu wenig bindend sind, um bei Vorfällen Sanktionen wie beispielsweise Subventionskürzungen durchzusetzen. Mit der Anpassung der Sportförderungsverordnung hat der Bundesrat nun diese Möglichkeiten geschaffen. Die Basis hierzu bildet das Ethik-Statut, welches das Schweizer Sportparlament Ende 2021 verabschiedet hat. Sportverbände und -vereine müssen diese Bestimmungen erfüllen, wenn sie Finanzhilfen des Bundes beanspruchen. Dabei verpflichten sie sich, Massnahmen zum Schutz von Athletinnen und Athleten zu ergreifen – beispielsweise vor Gewalt, Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, Diskriminierung und psychischen Persönlichkeitsverletzungen.

Meldestelle untersucht und Disziplinarstelle sanktioniert Verstösse Ein Kernelement der Vorlage ist die rechtliche Verankerung der unabhängigen nationalen Meldestelle und der Disziplinarstelle. Die von der Stiftung Swiss Sport Integrity betriebene Meldestelle ist bereits seit Anfang 2022 in Betrieb. Die Stiftung untersucht Meldungen von allfälligem Fehlverhalten oder von Missständen und beantragt bei Verstössen gegen das Ethikreglement Sanktionen bei der Disziplinarstelle von Swiss Olympic. In Fällen von strafbarem Verhalten erstattet sie Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Der Bund unterstützt den Betrieb der Meldestelle aktuell mit 1.02 Millionen Franken pro Jahr.

Vorgaben an die Good Governance Die revidierte Sportförderungsverordnung legt im Weiteren die Anforderungen an eine zeitgemässe Verwaltungsführung von Sportorganisationen fest. Namentlich sind dies Regeln betreffend die Transparenz, den Umgang mit Interessenkonflikten, eine ausgeglichene Geschlechtervertretung und eine Amtszeitbeschränkung für Leitungsorgane. Analog zu den bundesnahen Betrieben legt der Bundesrat neu auch bei Sportorganisationen fest, dass beide Geschlechter mit mindestens je 40% in den Leitungsorganen (Präsidien und Vorstände) besetzt sind. Allerdings strebt er dieses Ziel mit Augenmass und unter Berücksichtigung des grossen Stellenwerts der Ehrenamtlichkeit im Schweizer Sport an. So sollen verbindliche Quoten ausschliesslich für den Dachverband Swiss Olympic sowie nationale Sportverbände gelten. Wer das Ziel noch nicht erfüllt, soll dies begründen und aufzeigen, mit welchen Massnahmen er dies künftig zu erreichen sucht. Für alle weiteren Sportorganisationen wie regionale Verbände oder Vereine soll Swiss Olympic eine Branchenlösung erarbeiten, welche die Förderung der ausgewogenen Geschlechtervertretung unterstützt, wobei nicht zwingend Quoten verlangt werden.

Damit berücksichtigt der Bundesrat ein Hauptanliegen aus der Vernehmlassung zur Verordnungsrevision. Pragmatisch soll auch die Frage der Amtszeitbeschränkung angegangen werden: Der Bundesrat empfiehlt eine maximale Amtsdauer von 12 Jahren, überlässt die definitive Regelung aber Swiss Olympic.

Die Verordnung sieht Übergangsfristen insbesondere für die Umsetzung der Vorgaben bei der Good Governance vor. Nationale Verbände haben diese ab 1. Januar 2025 und Sportvereine, die ausschliesslich Subventionen für ihre J+S-Kurse und -Lager beziehen, ab 1. Januar 2026 umzusetzen.

Projekt «Ethik im Schweizer Sport» Die verabschiedete Verordnungsrevision bildet den rechtlichen Teil des Projekts «Ethik im Schweizer Sport», das Bundesrätin Viola Amherd im November 2021 im Zusammenhang mit einer externen Untersuchung nach Vorkommnissen in der Rhythmischen Gymnastik angekündigt hatte. Das Projekt wurde Anfang 2022 vom Bundesamt für Sport BASPO und dem Sportdachverband Swiss Olympic lanciert und hat zum Ziel, ethische Grundsätze auch in der Ausbildung von Fachpersonen, in der Nachwuchsförderung und im Bereich der Elternmitarbeit zu implementieren. Diese Arbeiten sind auf allen Ebenen im Gang und werden im laufenden Jahr fortgesetzt.


Medienkontakt:
Christoph Lauener
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--- ENDE Pressemitteilung Schutz vor Gewalt im Sport: Bundesrat schafft verbindliche Vorgaben für ethisches Verhalten ---

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Es ist Dienstleistungs-, Ausbildungs- und Trainingszentrum für den Schweizer Sport und sportwissenschaftliches Kompetenzzentrum. Ausserdem schafft es die optimalen Voraussetzungen für die Sportanlagen von nationaler Bedeutung.

Das Bundesamt für Sport BASPO verfügt über vier Ausbildungsstandorte. Hauptsitz ist in Magglingen, wo auch die Sportpolitik und die Eidgenössische Hochschule für Sport EHSM angesiedelt sind. In Ipsach ist der Wassersport und in Andermatt die Schneesportausbildung zuhause, während in Tenero das Nationale Jugendsportzentrum CST seinen Sitz hat.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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