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Asylstatistik September 2022 - Staatssekretariat für Migration SEM

18.10.2022 | von Staatssekretariat für Migration SEM


Staatssekretariat für Migration SEM

18.10.2022, Bern-Wabern - Im September 2022 wurden in der Schweiz 2681 Asylgesuche registriert, 635 mehr als im Vormonat (+31%). Gegenüber September 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 1138 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im September wurde zudem 2877 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im September ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 824 Gesuchen (267 mehr als im August), die Türkei (544 Gesuche; +173), Syrien (180 Gesuche; +84), Eritrea (149 Gesuche; -35) und Algerien (141 Gesuche; -2).

Von den 2681 im September gestellten Gesuchen waren 2273 Primärgesuche (August 2022: 1695 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im September 2022 waren: Afghanistan (777, +243), die Türkei (473, +169), Algerien (139, -1) sowie Burundi (135, +80) und Syrien (117, +54). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im September 2022 insgesamt 1724 Asylgesuche: Es wurden 550 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 438 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 468 Personen erhielten Asyl und 431 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 1032 auf 7904 zu.

Im September haben 1585 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 793 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 158 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 314 Personen ersucht und 93 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen in die Schweiz wurden im März 2022 die Einreisen im Rahmen des Resettlement-Programms 2022/23 temporär ausgesetzt. Anfangs September 2022 sind 5 Personen aus dringenden medizinischen Gründen im Rahmen des Resettlement-Programms in die Schweiz eingereist. Mit der Wiederaufnahme des regulären Resettlement-Betriebs sind ab 21. September 2022 zudem 60 Personen eingereist. Somit beläuft sich die Gesamtanzahl der Resettlement-Einreisen für den Monat September 2022 auf 65 Personen.

Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.

Im September registrierten sich in der Folge 2664 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 2877 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 83 schutzsuchenden Personen wurde er abgelehnt, weil die Kriterien nicht erfüllt waren.

In 3650 Fällen wurde der Schutzstatus S seit seiner Aktivierung beendet, in 1201 Fällen ist die Beendigung in Prüfung. Per Ende September waren insgesamt 59 988 Personen im Besitz des Schutzstatus S.


Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung Asylstatistik September 2022 - Staatssekretariat für Migration SEM ---

Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält.

Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.

Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.

Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.

Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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