STS: Esel, Maultiere, Maulesel - Artspezifische Anpassungen in Tierschutzverordnung gefordert

23.09.2022 | von Schweizer Tierschutz STS


Schweizer Tierschutz STS

23.09.2022, Esel, Maultiere und Maulesel gehören zu den «vergessenen» Tieren in der Schweizer Tierschutzverordnung. Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR) fordert nun vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen im Rahmen der Revision Tierschutzverordnung anzupassen: Die speziellen Bedürfnisse und die artgerechte Haltungsumgebung von Eseln, Maultieren und Mauleseln sollen in der Tierschutzverordnung endlich berücksichtigt werden.


In der Schweiz leben gemäss Tierstatistik etwa 11 000 Esel, Maultiere und Maulesel. Sie gehören zu den von der Gesellschaft am schlechtesten verstandenen Tieren. Oft werden sie unterschätzt, belächelt und fälschlicherweise als «stur und störrisch» bezeichnet. Als «Beisteller» für Pferde, Geschenke für Kinder oder als «langohrige Pferde» fristen sie in vielen Fällen ein Leben, das ihren artspezifischen Bedürfnissen nicht gerecht wird. Denn der Esel (Equus asinus) gehört einer anderen Spezies an als das Pferd (Equus caballus). Ein Maultier ist eine Kreuzung einer Pferdestute mit einem Eselhengst; ein Maulesel ist eine Kreuzung einer Eselstute und einem Pferdehengst. Esel, Maultiere, Maulesel und Pferde unterscheiden sich nicht nur optisch, sondern auch in ihrem Verhalten und in ihren Ansprüchen an eine artgerechte Haltungsumgebung massgeblich. Wissenschaftliche Studien belegen dies klar. Pferde können deshalb keinen Sozialpartner für Esel, Maultiere und Maulesel ersetzen und umgekehrt. Ein Umstand, der von der Tierschutzverordnung (Artikel 59) noch immer ignoriert wird. Es werden alle Equiden grundsätzlich gleichstellt, was in Bezug auf die Haltungs- und Fütterungsanforderungen aus Sicht des Schweizer Tierschutz STS höchst problematisch ist.

Esel sind keine Pferde

Nationalrätin Anna Giacometti (FDP/GR) will nun mit einer Motion den Bundesrat beauftragen, bei der Revision der Tierschutzverordnung die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass den speziellen Eigenschaften von Eseln, Maultieren und Mauleseln Rechnung getragen wird: «Ich habe lange Zeit zwei Eselinnen gehalten und kenne ihre besonderen Bedürfnisse. Esel sind keine Pferde, das muss sich endlich in der Gesetzgebung widerspiegeln», sagt Anna Giacometti.

Arbeitsgruppe gegründet

Der Schweizer Tierschutz STS unterstützt diese Forderungen. Als nationale Tierschutzorganisation gründete und leitet der STS die Arbeitsgruppe «Esel und Muli», der diverse Esel- und Mulis-Spezialist:innen aus der ganzen Schweiz angeschlossen sind (u.a. Eselmüller Stiftung, Anes.pro, IG Maultier, Schweizerische Interessengemeinschaft Eselfreunde SIGEF sowie spezialisierte Tierärztinnen und Zahnärzte).

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www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft? AffairId=20223952

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Über Schweizer Tierschutz STS:

1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.

Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.

Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.


Quellen:
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