SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2022 |
22.08.2022
| von Staatssekretariat für Migration SEM
22.08.2022, Bern-Wabern - Die Zuwanderung in die Schweiz beläuft sich im ersten Halbjahr 2022 netto auf 37 816 Personen. Die Schweizer Wirtschaft hat sich nach der Pandemie sehr gut erholt, daher sind mehr Erwerbstätige aus der EU/EFTA eingewandert. Die Arbeitslosenquote in der Schweiz liegt tiefer als vor der Covid-Krise und die Zahl der offenen Stellen liegt deutlich höher. Die starke Nachfrage führt zu einer höheren Attraktivität des schweizerischen Arbeitsmarkts im Vergleich zu den COVID-geprägten Vorjahresperioden. Per Ende Juni 2022 leben 2 213 077 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz.
Der Wanderungssaldo der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung lag mit 37 816 um 11 808 Personen höher als im ersten Halbjahr 2021. Der Wanderungssaldo der EU/EFTA-Staatsangehörigen nahm um 9234 Personen, jener der Drittstaatsangehörigen um 2574 Personen zu.
Die Entwicklungen im ersten halben Jahr 2022 widerspiegeln die ausgeprägt arbeitsmarktorientierte Zuwanderung in die Schweiz. Dies ist im Zusammenhang mit der positiven wirtschaftlichen Entwicklung nach der Aufhebung der pandemiebedingten Massnahmen und der damit einhergehenden gestiegenen Nachfrage nach Arbeitskräften zu sehen. So sank die Arbeitslosenquote in der Schweiz gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco im Juni 2022 auf tiefe 2,0% und gleichzeitig war die Zahl der offenen Stellen im ersten Quartal 2022 gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) noch nie so hoch seit Beginn dieser Zeitreihe 2003.
Von den kontingentierten Aufenthaltsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten wurden bis Ende Juni 2022 40 Prozent der Kurzaufenthaltsbewilligungen L und 43 Prozent der Aufenthaltsbewilligungen B ausgeschöpft.
Zwischen Januar und Juni 2022 wurden 38 547 neue Grenzgängerbewilligungen erteilt. In der gleichen Vorjahresperiode waren es 29 279 Bewilligungen. Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalter betrug 155 329 Personen (Vorjahresperiode: 116 924). Meldepflichtige Kurzaufenthalte umfassen kurzfristige Stellenantritte bei Schweizer Arbeitgebern (60 %), entsandte Arbeitnehmende (31 %) sowie selbständige Dienstleistungserbringende (9 %), die sich maximal während drei Monaten oder 90 Arbeitstagen im Kalenderjahr in der Schweiz aufhalten.
Medienkontakt:
Information und Kommunikation SEM
medien@sem.admin.ch
--- ENDE Pressemitteilung SEM: Ausländerstatistik 1. Halbjahr 2022 ---
Über Staatssekretariat für Migration SEM:
Gemeinsam mit den Kantonen organisiert das Staatssekretariat die Unterbringung der Asylsuchenden und die Rückkehr der Personen, die keinen Schutz benötigen.
Zudem koordiniert das Staatsekretariat die Integrationsarbeit, ist auf Bundesebene für die Einbürgerungen zuständig und engagiert sich auf internationaler Ebene für eine wirksame Steuerung der Migrationsbewegungen.
Das ehemalige Bundesamt für Migration BFM ist am 1. Januar 2005 aus der Fusion des Bundesamtes für Flüchtlinge BFF und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung IMES entstanden.
Seit dem 1. Januar 2015 heisst die Behörde Staatssekretariat für Migration. Diese Neuerung trägt der wachsenden Bedeutung und dem umfangreicheren Aufgabenbereich Rechnung.
Quellen:
Weitere Informationen und Links:
Newsletter abonnieren
Auf diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.
Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmeninformation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.