Insgesamt leben in 3,5 % der Schweizer Haushalte Reptilien, was rund 132 000 Haushalte mit mindestens einem Reptil ergibt. Die mit Abstand am häufigsten gehaltenen Reptilien sind Griechische Landschildkröten sowie Kornnattern und Leopardgeckos. Der Schweizer Tierschutz STS hat 2020 eine anonyme Onlineumfrage zur Reptilienhaltung in der Schweiz durchgeführt – mit besorgniserregenden Resultaten: Bei fast der Hälfte von 97 analysierten Reptilienhaltungen wurden Hinweise auf mindestens einen Verstoss gegen die Schweizer Tierschutzgesetzgebung festgestellt. Werden die Ergebnisse auf die Gesamtzahl der Schweizer Reptilienhaltungen hochgerechnet, ist schweizweit von über 60 000 tierquälerischen und somit strafbaren Reptilienhaltungen auszugehen.
Viele Tierhalter kennen Minimalanforderungen nicht
Am häufigsten wurden Missstände in Bezug auf die klimatischen Bedingungen festgestellt. Bei einem Drittel der Haltungen wird die Temperatur- und/oder Luftfeuchtigkeit nicht gemessen. Diese Parameter sind für die Gesundheit der wechselwarmen Reptilien entscheidend und müssen jedem Reptilienhalter bekannt sein. Die Gehegegrösse entsprach bei einem Viertel der Gehege nicht einmal den Minimalanforderungen der Tierschutzgesetzgebung. Reptilien brauchen Licht. Neben einer guten Grundbeleuchtung benötigen viele Arten auch Ultraviolettlicht (UV-A und UV-B), sonst werden sie mit der Zeit krank. Ein Drittel der Haltungen musste wegen mangelhafter UV-Beleuchtung beanstandet werden. Vielen Haltern ist nicht bewusst, dass es für die Reptilienhaltung gesetzliche und somit verbindliche Vorschriften gibt. Diese stellen lediglich Mindestmasse dar und sind nicht etwa Garant für eine tierfreundliche Haltung. Eine solche wäre deutlich grosszügiger ausgestaltet.
Onlinetool schafft Abhilfe
Der Schweizer Tierschutz STS hat, mit Unterstützung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), ein Onlinetool entwickelt, mit dem sich neben den vorgeschriebenen Grössen von Gehegen für Nager und Kaninchen neu auch diejenigen für Reptilien schnell und einfach berechnen lassen – sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Minimalanforderungen als auch die vom STS empfohlenen Gehegegrössen.
Informationspflicht muss endlich konsequent umgesetzt werden
Insgesamt zeigt die STS- Umfrage, dass auf nationaler Ebene dringend Aufklärungsbedarf zur artgemässen Reptilienhaltung besteht. Es braucht eine konsequente Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflicht, wonach gewerbsmässige Anbieter (Züchter, Händler, Gehegeverkäufer) die Käuferinnen und Käufer über die Bedürfnisse der Tiere und die gesetzlichen Auflagen aufzuklären haben. Private Tierhalter sind in der Pflicht, sich vorgängig ausgiebig mit den Ansprüchen der Tiere auseinander zu setzen. Gerade bei Reptilien, deren Haltung auch technisch aufwendig ist. Spontankäufe sind in jedem Fall zu unterlassen.
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Simon Hubacher
Schweizer Tierschutz STS
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STS-Medienmitteilungen online
1861 wurde der nationale Schweizer Tierschutz-Dachverband unter dem Namen «Schweizerischer Centralverein zum Schutz der Thiere» gegründet. 1980 wurde dieser veraltete Name in Schweizer Tierschutz STS geändert.
Heute umfasst der STS 71 Schweizer Tierschutzorganisationen und den Tierschutzverein Liechtenstein. Sein oberstes Organ ist die Delegiertenversammlung seiner Sektionen. Geleitet wird er von einem 13-köpfigen Zentralvorstand, der in neun Ressorts aufgeteilt ist: Fachbereich, Finanzen, Rechtsdienste, Politik, Kommunikation, Sektionen, Personal, International und Jugend.
Der STS ist national in allen Bereichen des Tierschutzes auf der fachlichen, politischen und gesetzgeberischen Ebene tätig. Die Sektionen des STS stellen mit ihren Tierheimen, Tierpflege- und Auffangstationen die Tierschutzbasisarbeit in allen Kantonen der Schweiz sicher.
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