05.08.2022
| von Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR
Lesedauer: 3 Minuten
05.08.2022, Bern - Bei einem Treffen mit den Medien im Rahmen des Festivals von Locarno sprach Bundesrat Alain
Berset über die Erfolge und Chancen des Schweizer Films. Ausserdem legte er die wichtigsten
Eckpunkte der Kulturpolitik des Bundes in den kommenden Jahren dar: die Flexibilisierung der
Förderungssysteme, die Bewältigung des digitalen Wandels, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen,
der Umgang mit dem Kulturerbe, die Frage der Nachhaltigkeit sowie das Zusammenspiel der
verschiedenen Förderinstanzen. Diese sechs Themenfelder bilden die Grundlage der Kulturbotschaft für
die Jahre 2025 bis 2028, die zurzeit erarbeitet wird.
Der Schweizer Film feierte dieses Jahr wieder beachtliche Erfolge an internationalen Festivals – mit drei Werken in Cannes und elf an der Berlinale. Ausserdem fand die Schweiz als Ehrengast am Animationsfilm in Annecy internationale Beachtung. Auch die hiesigen Filmfestivals verzeichnen erfreuliche Besucherzahlen.
Nach der Annahme der Filmgesetzrevision durch die Stimmbevölkerung werden die Investitionen durch die Streaminganbieter in das Filmschaffen in der Schweiz in den nächsten Jahren steigen. Dadurch dürfe dessen Konkurrenzfähigkeit gestärkt werden. Parallel zur zunehmenden Bedeutung der Streaming-Plattformen verläuft allerdings ein markanter Publikumsschwund in den Schweizer Kinosälen. Die Pandemie hat hier eine Entwicklung weiter beschleunigt, die bereits davor im Gang war.
Die Kulturpolitik muss dem Wandel des Kulturbereichs Rechnung tragen
Die Pandemie hat die grosse Bedeutung der Kultur für die Gesellschaft deutlich gemacht. Sie hat aber auch die prekäre Situation aufgezeigt, in der viele Kulturschaffende leben. Die Kulturförderungsinstitutionen müssen künftig gemeinsam Lösungen finden, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Dies betrifft insbesondere den Bereich der sozialen Sicherheit. So hat ein Drittel der selbstständig erwerbenden Kulturschaffenden neben der AHV keine Altersvorsorge.
Auch bei der Gleichstellung der Geschlechter bestehen Defizite, etwa bei der Besetzung von Führungspositionen oder den Löhnen. Um die prekäre finanzielle Situation von Kulturschaffenden zu verbessern, sollten zudem die Fördermodelle dynamischer und flexibler ausgestaltet werden; es gilt, den kreativen Prozess als Ganzes zu betrachten und die Unterstützung nicht nur auf das fertige Werk zu fokussieren.
Diese Fragen betreffen alle Akteure der öffentlichen Kulturförderungspolitik. Deshalb ist eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination zwischen den verschiedenen staatlichen Ebenen notwendig. Gleichzeitig sollen die privaten Akteure und die Zivilgesellschaft besser eingebunden werden und die multidisziplinäre Zusammenarbeit gefördert werden, etwa auf den Gebieten der Bildung, der Energie oder der Raumplanung. Bundesrat Berset betonte zudem die Bedeutung und das grosse Engagement von Laien in der Kultur.
Derzeit wird die Kulturbotschaft für die Förderperiode 2025 bis 2028 erarbeitet. Diese wird die Leitlinien der Kulturpolitik des Bundes definieren. Im Frühling 2023 wird die Kulturbotschaft dem Bundesrat vorgelegt, bevor sie anschliessend in die Vernehmlassung geht.
Medienkontakt:
Christian Favre, Leiter Kommunikation a.i. Eidgenössisches Departement des Innern (EDI), Tel.: +41 58 485 62 61
Anne Weibel, Leiterin Kommunikation Bundesamt für Kultur (BAK), Tel.: +41 79 662 05 21
--- ENDE Pressemitteilung EDI - Kultursektor im Wandel: Herausforderungen für die Kulturpolitik ---
Über Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR:
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.
Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.
Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.
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