«Kontraproduktiv!» So kommentiert die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren (LDK) das vom Bundesrat am 13. April 2022 beschlossene erste Verordnungspaket zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, des «Bundesgesetzes über die Verminderung der Risiken durch den Einsatz von Pestiziden», dem das Parlament noch einen Absenkpfad Nährstoffe hinzugefügt hatte.
Die von den Kantonen seit Jahren geforderte Vereinfachung der Agrarpolitik rückt mit diesem Verordnungspaket in noch weitere Ferne. Damit werden die Kosten des Agrarvollzugs in die Höhe getrieben. Die Forderung nach glaubwürdigen und zielorientierten Instrumenten im Agrarvollzug wurde wiederum nicht berücksichtigt.
Mit seinen Beschlüssen vom 13. April 2022 verpasst der Bundesrat die Chance, den Landwirtinnen und Landwirten hohe Professionalität zu attestieren. Sie sind bereit, all ihr berufliches Können einzusetzen, um auf offiziell zugelassene Pflanzenschutzmittel zu verzichten und bei deren Anwendung Sorgfalt über das vorgeschriebene Mass hinaus anzuwenden. Zu den wichtigsten Partner für die Erreichung der Ziele der parlamentarischen Initiative gehören auch die Kantone. Haben sie doch in den letzten Jahren beträchtliche Mittel in eigene Programme zur Reduktion der Risiken beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Hofdüngern, in Aus- und Weiterbildung sowie in die Beratung der Betriebe investiert. Die LDK fordert den Bundesrat auf, endlich mit den Kantonen und Bauernfamilien zusammen, die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft zu gestalten.
Die LDK stellt erstaunt fest, dass der Bundesrat zur Umsetzung weiterer Risiken bei der Anwendung ressourcengefährdender Substanzen nach wie vor nichts vorlegt. Die parlamentarische Initiative verlangt nämlich die Ausdehnung der Meldepflicht auch auf die nicht landwirtschaftlichen Anwender und auf Biozide. Die LDK fordert den Bundesrat auf, unverzüglich diesen Teil des Willens des Parlaments ebenfalls umzusetzen.
Roger Bisig, LDK-Generalsekretär
Telefon: 031 320 11 52
E-Mail:
In der «Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren» (LDK) sind die für die Landwirtschaft zuständigen Regierungsmitglieder der 26 Kantone und des Fürstentum Lichtenstein vereint.
Die LDK setzt sich ein für eine schweizerische Landwirtschaftspolitik und die Förderung optimaler Rahmenbedingungen für die produzierende, bäuerliche Landwirtschaft. Sie fördert die Zusammenarbeit unter den Kantonen, mit dem Bund und mit Organisationen, welche landwirtschaftliche Interessen vertreten oder die Landwirtschaft betreffende Fragen bearbeiten.
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