Revision CO2-Gesetz: Der VSE fordert wirksame Massnahmen in allen Sektoren

01.04.2022 | von Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)


Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE)

01.04.2022, Aarau (ots) - Die Strombranche steht hinter dem Ziel der Klimaneutralität ab 2050 und ist bereit, ihren Beitrag für netto null zu leisten. Erneuerbarer Strom spielt bei der Dekarbonisierung eine zentrale Rolle: Die Elektrifizierung von Mobilität und Wärme sowie die Sektorkopplung gehören zu den Schlüsselelementen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE fordert, dass das Ziel der Klimaneutralität in der Revision des CO2-Gesetzes explizit festgehalten wird und dass nun pragmatisch in allen Sektoren wirksame Massnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen umgesetzt werden.

Der VSE begrüsst, dass der Bundesrat nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes letzten Juni rasch eine neue Vorlage für dessen Revision vorgelegt hat, um in der Klimapolitik weiterzukommen. Da aktuell ein wirksames Lenkungssystem, welches der VSE nach wie vor als das ökonomisch effizienteste Instrument erachtet, realpolitisch nicht mehrheitsfähig ist, trägt der VSE alternative Wege zur Dekarbonisierung von Wirtschaft und Gesellschaft mit effizienten und zielführenden Massnahmen in allen Verbrauchssektoren mit.

Zielsetzung im Gesetz festschreiben, Zielvereinbarungen ausdehnen

Das Ziel der Klimaneutralität ab 2050 sollte explizit im Gesetz festgeschrieben werden. Die Marschrichtung für Wirtschaft und Gesellschaft wäre damit klar aufgezeigt, und es würde zu einer höheren Planungs- und Investitionssicherheit beitragen. Für die Strombranche, welche für das Ziel der Klimaneutralität grosse Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, in Speicher sowie den Um- und Ausbau und die Digitalisierung der Netze tätigen muss, wäre dies ein wichtiges Signal. Zudem begrüsst der VSE, dass das bewährte Instrument der CO2-Abgabe auf Brennstoffe in Verbindung mit einer möglichen Abgabebefreiung, wenn vereinbarte Reduktionsziele erreicht werden, weitergeführt und auf alle Unternehmen ausgeweitet werden soll. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit geprüft werden, die Zielvereinbarungen auch auf weitere Sektoren wie Immobilien und Mobilität auszudehnen sowie den Zusammenschluss zu Emissionsgemeinschaften zuzulassen, um weitere, kleinere Emittenten einzubeziehen (z.B. in Quartieren oder Überbauungen).

Sektorkopplung: Potenzial für mehr Effizienz und Flexibilität

Die Sektorkopplung wird als Schlüsselelement hin zu netto null betrachtet. Sie umfasst unter anderem die Elektrifizierung und die Umwandlung erneuerbarer Energieträger ineinander und deren Verwendung in den verschiedenen Sektoren. Sie bietet damit weitere Möglichkeiten für eine erneuerbare Energieversorgung und trägt zu mehr Effizienz und Flexibilität bei. Für eine systematische Entwicklung und Anwendung von Technologien der Sektorkopplung ist eine sektorübergreifende äquivalente Regulierung notwendig. Als weiteren wichtigen Schritt müssen erneuerbare und/oder CO2-neutrale Gase als erneuerbare Energien anerkannt werden. Deren Bedarf wird künftig stark steigen, Qualität und Herkunft dieser Energieträger müssen nachgewiesen werden können. Dafür sind die zügige Einführung und Umsetzung eines Herkunftsnachweissystems notwendig.

Elektromobilität: Systemlösungen und Infrastruktur bereitstellen

Im Verkehrsbereich besteht hoher Handlungsbedarf, Emissionsreduktionen müssen entschiedener als heute vorangetrieben werden. Es sind möglichst alle klimafreundlichen Antriebstechnologien in die Massnahmen einzubeziehen. Dabei ist es zentral, den Fokus der Massnahmen auch auf die Bereitstellung von Systemlösungen und Infrastrukturen zu setzen. Den Aufbau von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge gilt es nicht nur im privaten, sondern auch im öffentlichen Bereich zu fördern. Da die Elektromobilität im Verteilnetz zu hohen Lastspitzen führen wird, sind ausschliesslich kommunikations- und lastmanagementfähige Systeme zu unterstützen. Zudem ist im Sinne eines kosteneffizienten Netzes und eines sicheren Netzbetriebs der regulatorische Rahmen so anzupassen, dass der Einsatz geeigneter Steuerungsinstrumente und tariflicher Anreize möglich wird, um diese Lastspitzen zu reduzieren.

Pressekontakt:

Claudia Egli
Bereichsleiterin Kommunikation
Tel. +41 62 825 25 30
claudia.egli@strom.ch



--- ENDE Pressemitteilung Revision CO2-Gesetz: Der VSE fordert wirksame Massnahmen in allen Sektoren ---

Über Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE):
Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) ist der Dachverband, die Bildungsstätte und das politische Sprachrohr der schweizerischen Elektrizitätsbranche. Seine Mitglieder stellen über 90 Prozent der Schweizer Stromversorgung sicher.

Der VSE ist der Branchendachverband der schweizerischen Strombranche mit Hauptsitz in Aarau und einer Niederlassung in Lausanne. Darüber hinaus verfügt der VSE über ein Büro in Bern. Im Tessin besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem ESI.

Quellen:
news aktuell   HELP.ch


Weitere Informationen und Links:



Newsletter abonnieren
Auf  diesem Link abonnieren Sie unseren Newsletter und sind stets aktuell informiert.


Eigene News publizieren
Haben Sie eine aktuelle Firmen­infor­mation oder ein Angebot, dass Sie hier publizieren möchten?
Auf  diesem Link erfassen Sie die entsprechenden Informationen.

Swiss-press.com

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
  Online-Shop

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Abo kaufen

Publizieren Sie Ihre Medienmitteilungen im Abonnement und profitieren von zwei geschenkten Mitteilungen.

ABO 10 Medienmitteilungen (+2 geschenkt)
Jetzt Abo kaufen »

Mitteilung publizieren

Um Ihre eigene Mitteilung auf Swiss-Press.com zu publizieren, klicken Sie auf folgenden Link:

Jetzt eigene Mitteilung erfassen »

Zertifikat:
Sadp.ch

Kontakt

Email:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung