EFD - Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung

16.03.2022 | von Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


16.03.2022, Bern - Der Bundesrat will das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft in der Schweiz mit einer Verfassungsnorm und mit Übergangsbestimmungen etappenweise umsetzen. Dies hat er an seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen.


Das OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft stellt die Schweiz vor grosse Herausforderungen. Tiefe Steuern als Standortvorteil werden an Bedeutung verlieren. Der Bundesrat will mit der Umsetzung die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz sowie Arbeitsplätze und Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden erhalten.

Sicherung der Steuereinnahmen

Der Bundesrat plant die Mindestbesteuerung gemäss Säule 2 des OECD/G20-Projekts mit einer «Ergänzungssteuer» sicherzustellen, welche bei den grossen Unternehmensgruppen die Differenz zwischen einer allfälligen tieferen Besteuerung und der Mindeststeuer von 15 Prozent ausgleicht. Für alle anderen Unternehmen, namentlich für KMU, ändert sich nichts. Vollzogen wird die Ergänzungssteuer durch die Kantone.

Dieses Vorgehen schützt Unternehmen vor zusätzlichen Steuerverfahren im Ausland und bringt Rechtssicherheit. Die heutigen Gewinnsteuern von Bund und Kantonen werden für alle Unternehmen unverändert weitergeführt. Die Umsetzung sichert der Schweiz zusätzliche Steuereinnahmen, die sonst ins Ausland abfliessen würden. Allfällige Mehreinnahmen schaffen Spielraum, um die Standortattraktivität zu erhöhen.

Etappenweises Vorgehen

Die OECD/G20-Mindestbesteuerung führt zu einer unterschiedlichen Behandlung von betroffenen und nicht betroffenen Unternehmen. Deshalb soll eine neue Verfassungsnorm dem Bund die Kompetenz geben, das OECD/G20-Projekt mit unterschiedlichen Steuersätzen für die Unternehmen umzusetzen. Damit eine Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2024 erreicht werden kann, soll der Bundesrat mit einer Übergangsbestimmung ermächtigt werden, die Mindestbesteuerung auf dem Verordnungsweg temporär zu regeln. Diese temporäre Verordnung soll durch ein vom Parlament verabschiedetes Bundesgesetz abgelöst werden, sobald genügend Klarheit über die Anwendung der internationalen Regeln besteht.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nicht zuverlässig abschätzen. Die Datenlage ist beschränkt und einzelne Reformelemente lassen sich nicht quantifizieren. Erste grobe Schätzungen deuten auf kurzfristige Mehreinnahmen von 1 - 2.5 Mrd. Franken hin.

Die zusätzlichen Einnahmen der Kantone erhöhen das Volumen des Nationalen Finanzausgleichs. Bund und Geberkantone dürften leicht höhere Beträge bezahlen und die ressourcenschwachen Kantone würden in der Folge etwas höhere Zahlungen erhalten. Die Auswirkungen im Finanzausgleich sind moderat und können mit dem bestehenden Finanzausgleichssystem aufgefangen werden.


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Quellen:
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