SECO: Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne

10.12.2021 | von Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

Uhr Lesedauer: 2 Minuten


10.12.2021, Bern - Der Bundesrat hat die Verlängerung der erleichterten Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für die Reinigungsbranche der Deutschschweiz beschlossen. Die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) tritt per 1. Januar 2022 in Kraft und gilt bis Ende 2025.


Die tripartite Kommission des Bundes hat gestützt auf eine Analyse des SECO sowie auf die Ergebnisse der Kontrollen der zuständigen paritätischen Kommission festgestellt, dass die Verstossquote im Reinigungsgewerbe der Deutschschweiz insbesondere bei kleinen Betrieben weiterhin hoch ist. Die Kommission hat daher beim Bundesrat beantragt, die erleichterte AVE zu verlängern. Der Bundesrat ist diesem Antrag gefolgt. Die erleichterte AVE wird per 1. Januar 2022 in Kraft treten und gilt bis Ende 2025. Es handelt sich dabei um die einzige erleichterte AVE, die auf Bundesebene existiert.

Der vorausgegangene Gesamtarbeitsvertrag war auf Antrag der tripartiten Kommission – mit Zustimmung der Vertragsparteien – vom Bundesrat mit Beschluss vom 31. Oktober 2011 erstmals für alle Betriebe der Branche erleichtert allgemeinverbindlich erklärt worden. Die erleichtere AVE wurde später zweimal verlängert und geändert sowie einmal wieder in Kraft gesetzt. Die aktuelle AVE läuft per Ende 2021 aus.


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--- ENDE Pressemitteilung SECO: Kleine Reinigungsunternehmen haben weiterhin Mindestlöhne ---

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Quellen:
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