UBI: SRF- Arena zur Verhüllungsinitiative war programmrechtskonform

08.11.2021 | von Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI


Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

08.11.2021, Bern - Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat Beschwerden gegen die Sendungen "Arena", "Rundschau", "Börse" und "Millevoci" abgewiesen. Die beanstandeten Sendungen haben alle die gesetzlichen Mindestanforderungen an den Programminhalt eingehalten.

An ihren gestrigen öffentlichen Beratungen hat die UBI vier Beschwerden behandelt. Diese richteten sich gegen drei Beiträge von Fernsehen SRF und eine Radiosendung von RSI.

Am 29. Januar 2021 strahlte Fernsehen SRF in der Sendung "Arena" eine Diskussion mit dem Titel "Burka verbieten - Probleme gelöst?" aus. Darin ging es um die eidgenössische Abstimmung vom 7. März 2021 zur Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot". In einer dagegen erhobenen Beschwerde wurde geltend gemacht, die Sendung habe durch falsche, diskriminierende und polarisierende Aussagen verschiedene Programmbestimmungen verletzt. In der Beratung der UBI kam zwar zum Ausdruck, dass die Sendung einzelne Mängel aufweist, wie die fehlende Vertretung von Burka- bzw. Nikabträgerinnen, über welche viel geredet wurde, und die fehlende Distanzierung der Moderation von Vorwürfen einer Diskussionsteilnehmerin gegenüber einer nicht anwesenden Person. Diese Mängel verunmöglichten jedoch nicht, dass sich das Publikum zu den thematisierten Aspekten der Volksinitiative eine eigene Meinung im Sinne des Sachgerechtigkeitsgebots bilden konnte. Pro- und Kontra-Vertretung kamen ausgewogen zu Wort, so dass die aus dem Vielfaltsgebot abgeleiteten erhöhten Anforderungen für abstimmungsrelevante Sendungen erfüllt wurden. Auch das Diskriminierungsverbot wurde nicht verletzt. Potentiell diskriminierende Aussagen einer Person blieben nicht unwidersprochen und waren klar als persönliche Ansicht erkennbar. Die Sendung vermittelte damit keine diskriminierende Botschaft.

Bestandteil des Politmagazins "Rundschau" von Fernsehen SRF vom 5. Mai 2021 bildete der Beitrag "Gewaltzone Asylheim". Darin wurden Vorwürfe von Aslysuchenden gegen das Sicherheitspersonal in den Zentren von Boudry, Altstätten und Basel thematisiert. Im anschliessenden Gespräch konnte sich dazu der Vertreter des Staatssekretariats für Migration äussern. Der Beschwerdeführer rügte Sequenzen, in welchen sich eine anonymisierte Asylsuchende zu Vorfällen in Boudry äusserte und von ihr gemachte heimliche Aufnahmen ausgestrahlt wurden. Er führte an, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um eine Fälschung handle. In der Beratung wurde zwar auf die Bedeutung der Transparenz bei der Vermittlung von Informationen hingewiesen. Bei der Aufdeckung von Missständen, einer wichtigen Aufgabe der Medien, ist dies aber zum Schutz der Quellen teilweise nicht möglich. Werden schwere Vorwürfe gegen Personen bzw. Behörden anonym erhoben, sind diese damit zu konfrontieren und ihnen ist Gelegenheit zu geben, ihre Sichtweise angemessen darzustellen. Diese Anforderungen hat die Redaktion im beanstandeten Beitrag erfüllt. Die beanstandeten Vorwürfe der anonymisierten Person gegen das Sicherheitspersonal von Asylheimen waren im Übrigen nicht die einzigen, über welche berichtet wurde. Der Beitrag war daher sachgerecht.

Im Zentrum der Sendung "Börse" des Fernsehens SRF vom 3. Mai 2021 standen die Ergebnisse einer Umfrage bei Schweizer Unternehmen zum Klimaschutz und zur Nachhaltigkeit. Der Beschwerdeführer monierte, dass zur Illustrierung des Ausstosses von Treibhausgasen Aufnahmen von Industrieanlagen mit rauchenden Kaminen zu sehen waren. CO2 sei aber unsichtbar. Die UBI kam in der Beratung zum Schluss, dass die gezeigten Symbolbilder die Meinungsbildung des Publikums zu den vermittelten Informationen nicht verfälscht haben. Der Ausstoss durch Industrieanlagen bildet gemäss herrschender Meinung einen signifikanten Anteil der im Zusammenhang mit dem Klimaschutz relevanten Treibhausgasemissionen.

Gegenstand der gestrigen öffentlichen Beratungen bildete schliesslich eine Beschwerde gegen die RSI-Radiosendung "Millevoci" vom 1. März 2021 mit dem Titel "Dal carcere al decreto d'abbondono: don Azzolino Chiappini racconta la sua vicenda". Im zweiteiligen Beitrag ging es um den Fall des ehemaligen Generalvikars der Diözese Lugano. Dieser war im November 2020 während drei Tagen inhaftiert worden. Das gegen ihn laufende Verfahren wurde aber später eingestellt. Der Beschwerdeführer rügte, der Beitrag sei einseitig zu Lasten der Staatsanwaltschaft gewesen. In der Beratung der Beschwerde wiesen UBI-Mitglieder auf den Charakter der Sendung hin. Im Vordergrund stand nicht die Kritik gegenüber der Staatsanwaltschaft, sondern die persönlichen Erfahrungen von don Azzolino Chiappini im Zusammenhang mit der Verhaftung. In der Diskussion im zweiten Teil kam zudem die Sichtweise der Staatsanwaltschaft durch verschiedene Voten zum Ausdruck. Die Sendung hat das Sachgerechtigkeitsgebot deshalb nicht verletzt.

Die Abweisung der Beschwerden erfolgte in allen vier Beschwerdefällen einstimmig.

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Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI

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3003 Bern

Tel.: +41 58 462 55 33/38

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--- ENDE Pressemitteilung UBI: SRF- Arena zur Verhüllungsinitiative war programmrechtskonform ---

Über Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI:
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI beurteilt Beschwerden gegen Radio- und Fernsehsendungen schweizerischer Veranstalter und gegen das übrige publizistische Angebot der SRG. Sie behandelt ebenfalls Beschwerden gegen die Verweigerung des Zugangs zu schweizerischen Radio- und Fernsehprogrammen und zum übrigen publizistischen Angebot der SRG.

Als ausserparlamentarische Kommission des Bundes prüft die UBI in einem grundsätzlich kostenlosen Verfahren, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Sie hat dabei zwischen der Medienfreiheit und dem Schutz des Publikums abzuwägen. Der UBI vorgelagert sind Ombudsstellen.

Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern.

Die UBI ist im Rahmen ihres Aufgabenbereichs an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden. Dem Bundesrat hat sie jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Administrativ ist die UBI dem Generalsekretariat des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) angegliedert.

Quellen:
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