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EDI: Bundesrat und Parlament empfehlen Covid-19-Gesetz zur Annahme

28.09.2021 | von Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR


Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR

28.09.2021, Bern - Am 28. November 2021 entscheiden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über das Covid-19- Gesetz. Mit dem Gesetz können die von der Pandemie betroffenen Menschen und Unternehmen unterstützt werden. Das Parlament hat das Gesetz mehrmals dem Verlauf der Pandemie angepasst. Es hat unter anderem Finanzhilfen ausgeweitet und die rechtlichen Grundlagen für das Covid-Zertifikat geschaffen. Gegen die Anpassungen vom März 2021 wurde das Referendum ergriffen.

Die Corona-Pandemie verlangte vom Bundesrat rasches und weitreichendes Handeln zum Schutz von Menschen und Unternehmen. Anfangs musste er sich dafür zum Teil auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedete, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Die Pandemie blieb unberechenbar, weshalb das Parlament das Gesetz in jeder Session an die Entwicklung anpasste: am 18. Dezember 2020, am 19. März 2021 und am 18. Juni 2021.

Zweite Abstimmung über das Covid-19-Gesetz

Über das Covid-19-Gesetz wurde bereits einmal abgestimmt. Gegen die Fassung vom 25. September 2020 war das Referendum zustande gekommen. In der Abstimmung vom 13. Juni 2021 nahmen die Stimmberechtigten das Gesetz mit 60 Prozent an. Auch gegen die Änderungen vom 19. März 2021 wurde von den gleichen Kreisen ein Referendum ergriffen, weshalb über diese Anpassungen abgestimmt wird.

Finanzhilfen wurden ausgeweitet

Mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 hat das Parlament Finanzhilfen auf Betroffene ausgeweitet, die bis dahin nicht unterstützt werden konnten, und hat die Bundesbeiträge an die Massnahmen erhöht. So wurde der Anteil der Bundesmittel an den Härtefallmassnahmen werhöht. Über die Covid-19-Härtefallverordnung wurden zudem höhere Beiträge an besonders betroffene Unternehmen ermöglicht. . Ausgeweitet wurden unter anderem auch der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende, die Kurzarbeitsentschädigung, die Finanzhilfen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung oder die Finanzhilfen für Kulturschaffende. Ausserdem regelt das Gesetz wie überkantonale Publikumsanlässe entschädigt werden, die wegen Corona nicht stattfinden können.

Regelung von Contact Tracing, Covid-Tests und Quarantäne

Nebst den Bestimmungen zu den wirtschaftlichen Massnahmen nahm das Parlament am 19. März 2021 weitere Punkte in das Gesetz auf, um mit der Entwicklung der Pandemie Schritt zu halten: Das Contact- Tracing zum Unterbrechen der Ansteckungsketten wurde weiterentwickelt und es wurde festgelegt, dass der Bund Covid-Tests fördert und deren Kosten übernehmen kann. Mit den Anpassungen vom März 2021 gibt es auch Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen. Weil von ihnen eine viel geringere Ansteckungsgefahr ausgeht, müssen sie nach einem Kontakt mit einer positiv getesteten Person nicht mehr in Quarantäne.

Grundlage für das Covid-Zertifikat

Das Parlament schuf zudem die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und Getestete. Das Zertifikat ist freiwillig und steht allen offen. Es dokumentiert eine Covid-19- Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis. Weil damit nur noch Personen zusammentreffen, die nicht ansteckend sind oder ein geringes Risiko aufweisen, ansteckend zu sein, wird das Übertragungsrisiko stark reduziert. Es erleichtert Auslandreisen und ermöglicht Veranstaltungen und Aktivitäten, die ohne Zertifikat zu gefährlich wären. Das Zertifikat erlaubt es, Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus zu ergreifen, ohne gleich Einrichtungen zu schliessen oder bestimmte Aktivitäten zu verbieten, wie im Frühling 2020 oder im ersten Halbjahr 2021 zu verhindern. An Veranstaltungen mit Zertifikatspflicht entfallen zudem die anderen Schutzmassnahmen, wie die Maskenpflicht.

Bei Ablehnung: Keine Covid-Zertifikate mehr ab dem 19. März 2022

Die Abstimmung von Ende November 2021 bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19- Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden diese Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies beträfe zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Möglichkeit für den Bundesrat, die Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zu erhöhen oder die Entschädigung von Veranstaltern. Es könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen.

Vom Covid-19-Gesetz unabhängige Massnahmen

Um die Pandemie zu bekämpfen, stützt sich der Bundesrat in erster Linie auf das Epidemiengesetz. Dieses ermöglicht Massnahmen wie die Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr, die Schliessung gewisser Einrichtungen oder das Verbot von Veranstaltungen. Diese Massnahmen könnten auch bei einem Nein zur Änderung des Covid-19-Gesetzes weitergeführt oder wieder eingeführt werden.

Argumente der Gegner: Gesetz führt zu einer Spaltung der Schweiz

Für die Komitees ist die Gesetzesänderung vom März 2021 unnötig und extrem. Zum Schutz vor Covid oder anderen Krankheiten genügen ihres Erachtens die bestehenden Gesetze. Nach Ansicht der Komitees führt die Gesetzesänderung auch zu einer Spaltung der Schweiz und zu einer massiven Überwachung von allen.

Argumente von Bundesrat und Parlament: Lücken schliessen bei den Finanzhilfen

Bundesrat und Parlament sowie die Kantone sind für das Covid-19-Gesetz. Es erlaubt, Menschen und Unternehmen besser zu schützen. Die Anpassungen vom März 2021 weiten die wichtige wirtschaftliche Hilfe aus und schliessen Unterstützungslücken. Das Covid-Zertifikat vereinfacht Auslandreisen und Auslandaufenthalte, ermöglicht die Durchführung bestimmter Veranstaltungen und verhindert Schliessungen. Ein Nein zu den Änderungen des Gesetzes würde die bewährte Krisenbewältigung gefährden.


Medienkontakt:
Peter Lauener
Leiter Kommunikation EDI:
+41 58 462 82 31

--- ENDE Pressemitteilung EDI: Bundesrat und Parlament empfehlen Covid-19-Gesetz zur Annahme ---

Über Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR:
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR ist eine ausserparlamentarische, unabhängige Kommission. Sie wurde vom Bundesrat 1995 nach der Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung RDK und der Annahme der Rassismusstrafnorm Art. 261bis des Strafgesetzbuches eingesetzt.

Die EKR besteht aus 15 ausgewiesenen Expertinnen und Experten zu Fragen des Rassismus sowie einem dem Generalsekretariat des Innendepartements angegliederten Sekretariat.

Laut Mandat des Bundesrats vom 23. August 1995 „befasst sich die EKR mit Rassendiskriminierung, fördert eine bessere Verständigung zwischen Personen unterschiedlicher Rasse, Hautfarbe, nationaler und ethnischer Herkunft, Religion, bekämpft jegliche Form von direkter und indirekter Rassendiskriminierung und schenkt einer wirksamen Prävention besondere Beachtung“.

Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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