Die WAK-S hatte an ihrer Sitzung vom 27. Mai 2021 endlich eine Gesetzesrevision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zuhanden des Parlaments verabschiedet und den Bundesrat um Stellungnahme ersucht. Zentrale Punkte der Gesetzesvorlage sind die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, ein zeitlich und betragsmässig befristeter Schuldzinsabzug für Ersterwerber und die generelle Streichung aller privaten Schuldzinsabzüge, wobei eine Minderheit der WAK-S die Beibehaltung eines privaten Schuldzinsabzugs in Höhe von 70% der steuerbaren Vermögenserträge fordert. Die generelle Streichung der privaten Schuldzinsabzüge ist aus Sicht des HEV Schweiz inakzeptabel. Sie ist systemwidrig und widerspricht dem verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
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