Man habe damals «unter sehr grossem Zeitdruck» gestanden, räumte Josef Hess, Baudirektor des Kantons Obwalden, damals in den Medien ein. Bei der Revision der kantonalen Richtplanung, die an das neue Raumplanungsgesetz des Bundes von 2014 anschloss, wollte sich der Kanton deshalb nicht auf die herkömmlichen Mittel der Entscheidfindung verlassen. Er beschloss, das Vernehmlassungsverfahren über eine elektronische Dialogplattform durchzuführen. Mitte 2018 war es eines der ersten grossen E- Mitwirkungsprojekte der Schweiz.
Abgewickelt wurde das Vernehmlassungsverfahren über die Plattform der Konova AG in Zug. Das damalige Start-up, das heute zehn Mitarbeitende zählt, hatte eine Softwarelösung entwickelt, die es erlaubte, Stellungnahmen und Rückmeldungen direkt mit den jeweiligen Gesetzesparagrafen und einer interaktiven Karte zu verknüpfen. «Die Software nimmt den Behörden monotone, fehleranfällige administrative Arbeit ab und ermöglicht ihnen die Konzentration aufs Wesentliche», unterstreicht Roger Sonderegger, Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Verkehr des Kantons Obwalden. Insgesamt gingen zur kantonalen Richtplanung rund 1500 Rückmeldungen ein.
80 Prozent kommen über E-Mitwirkung
1500 Rückmeldungen in einem Kanton mit 37000 Einwohnern ist eine stolze Zahl. Dabei ist das Ziel mit einer Rate von 80 Prozent digitalen Erfassungen stark übertroffen worden. Doch nicht nur quantitativ, auch qualitativ habe die E- Mitwirkung überzeugt, so Sonderegger. Künftig werde diese Form der Partizipation noch viel wichtiger. Gerade in einem komplexen Prozess wie einer Richtplanung hätten es die Vernehmlassungsteilnehmer geschätzt, Teams für das Verfassen von gemeinsamen Stellungnahmen zu bilden und jederzeit Zwischenresultate abrufen zu können. 2019 wurde der Richtplan vom Kantonsparlament ohne Gegenstimme genehmigt.
Technologie und Kommunikation
«Erfinder» der Plattform (
Bis heute haben bereits Dutzende von Gemeinden, Kantonen und Dienststellen des Bundes auf die E-Mitwirkung zurückgegriffen. Hegnauer weiss, was von den öffentlichen Institutionen erwartet und geschätzt wird. «Es ist eine klassische Wechselwirkung: Wenn es gelingt, Anspruchsgruppen frühzeitig in einen Meinungsbildungsprozess einzubinden, dann steigt nicht nur die Akzeptanz in der Bevölkerung, sondern auch die Planungssicherheit für die Behörden», sagt der CEO der Konova AG.
Dies bedinge einen Dialog. «Je mehr jemand weiss, umso mehr kann er sich einbringen», so Hegnauer. Gleichzeitig sei es möglich, den Teilnehmerkreis zur erweitern. An den herkömmlichen Vernehmlassungen beteiligten sich üblicherweise Parteien und Verbände. Je grösser der Kreis von Involvierten ist, umso besser ist ein Vorhaben abgestützt. Ausserdem sei es für die Behörden möglich, das Verfahren zu monitoren, das heisst die Akzeptanz zu messen, und Massnahmen frühzeitig zu steuern. Das ist in Obwalden geschehen.
Weniger Lücken, mehr Verbindlichkeit
Hinzu kommen die administrativen Erleichterungen für die Verwaltungen. E-Plattformen erlauben es, komplexe Vorhaben bereichsübergreifend zu organisieren: Kommunikationslücken entfallen, Verbindlichkeiten steigen, externe und interne Stakeholder können vernetzt werden. Das steigert nicht nur die Effizienz, sondern auch die Transparenz.
Je nach der Geschichte und der Organisationsform einer Behörde sind die Prozesse unterschiedlich. Häufig sind sie aber zersplittert und nicht aufeinander abgestimmt. Das heisst: In der bisherigen Form sind die manuelle Durchführung und Auswertung von Vernehmlassungen mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden. Eine gemeinsame Plattform hat selbstredend den Vorteil, dass alle Beteiligten immer auf dem gleichen Wissensstand sind; eine klare Benutzerführung und die Automatisierung bei der Auswertung ersparen Zeit und Kosten. Und sie führen zu einem besseren Resultat, weil die Ergebnisse strukturiert und nachvollziehbar sind.
Dies erkennen immer mehr Behörden. Häufig sind Vorhaben für die Bevölkerung abstrakt. Deshalb wollen sie Steuerzahler und Stimmberechtigte frühzeitig in die Meinungsbildung einbeziehen. Denn erst wenn ein Vorhaben konkret wird, verschwindet das diffuse Gefühl des Nichtverstehens, steigt die Akzeptanz. Gleichzeitig kann die Behörde kommunizieren, warum es nicht möglich ist, jeden Wunsch zu erfüllen. Und wenn sie dies mit Sachargumenten tut, kann sie auch mit dem Verständnis der Bevölkerung rechnen.
Anliegen vieler Gemeinden und Kantone
Mitwirkung ist ein Anliegen vieler Gemeinden – gerade in einer Zeit, da Gemeindeversammlungen abgeschafft und Geschäftsführermodelle eingeführt werden, da immer weniger Leute an Orientierungsversammlungen teilnehmen und sich die gewählten Volksvertreter aus dem operativen Geschäft (und damit aus dem direkten Kontakt mit der Bevölkerung) zurückziehen. Mittlerweile reagieren auch die Kantone. St. Gallen beispielsweise kennt eine gesetzliche Mitwirkungspflicht.
Reagiert hat auch der Kanton Zürich. Er hat die Teilrevision der kantonalen Richtplanung über die E-Mitwirkungsplattform abgewickelt. «Das ist eine sehr attraktive Form für die Bevölkerung, für Verbände und Gemeinden, an der Mitwirkung teilzunehmen», sagt Michael Landolt, Raumplaner im Amt für Raumentwicklung des Kantons Zürich. «Aber auch für uns. Wir konnten über 1000 Stellungnahmen effizient auswerten und den Bericht dazu erstellen.»
Bevölkerung erwartet Online-Tool
Es führe kein Weg an der digitalen Mitwirkung vorbei, ist Landolt überzeugt. «Heute wird erwartet, dass man an einem Vorhaben mitwirken kann, das einen betrifft, und dass man es online – am Computer – machen kann.» Gerade bei grossen Infrastrukturprozessen sei die Akzeptanz besser, man habe überwiegend positives Feedback auf das Pilotprojekt erhalten. Mittlerweile werde die E-Mitwirkung auch in anderen Bereichen des Baudepartementes eingesetzt. «Es ist eine Stärke des modularen Aufbaus, dass man damit ganz unterschiedliche Mitwirkungen durchführen kann.» Gegenwärtig wird das Tool für die Richtplanung, für die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes, aber auch für die kantonale Spitalplanung eingesetzt.
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