In der Schweiz ist jede achte Person von Armut betroffen oder bedroht, dazu gehören auch über 100'000 Kinder. Gleichzeitig zeigen Studien wie etwa jene der Berner Fachhochschule, dass bis zu einem Drittel der bezugsberechtigten Personen auf Sozialhilfe verzichten. Dazu gehören auch Menschen, welche aufgrund drohender negativer Konsequenzen auf ihren Aufenthaltsstatus oder ihr Niederlassungsrecht keine Sozialhilfe beziehen. Als Konsequenz befinden sie sich in höchst prekären Lebenssituationen. Und bereits sind weitere ausländerrechtliche Verschärfungen geplant, um Menschen aus Drittstaaten von der Sozialhilfe möglichst fernzuhalten.
Vielerorts - auch in Städten wie Zürich und Genf - wächst die Besorgnis darüber, dass immer mehr Menschen davon absehen, ihr Recht auf dringend notwendige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist darum ein ermutigendes Zeichen, dass die staatspolitische Kommission des Nationalrats die Parlamentarische Initiative "Armut ist kein Verbrechen" angenommen hat. Sie will die letzten ausländerrechtlichen Verschärfungen rückgängig machen: Bei Ausländerinnen und Ausländern, die sich seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen und ordnungsgemäss in der Schweiz aufhält, soll ein Widerruf der Niederlassungsbewilligung nicht mehr möglich sein, wenn eine Person Sozialhilfe in Anspruch nimmt.
Caritas zeigt in ihrem Positionspapier "Soziale Absicherung darf nicht vom Pass abhängen" die gravierenden Auswirkungen der Verknüpfung zwischen Ausländerrecht und Sozialhilfe. Um der steigenden Armut entgegenzuwirken, fordert Caritas die Abschaffung dieser Verknüpfung.
Das Caritas-Positionspapier zu Aufenthaltsstatus und Existenzsicherung "Soziale Absicherung darf
nicht vom Pass abhängen" findet sich unter dem Link
Pressekontakt:
Marianne Hochuli
Leiterin Bereich
Grundlagen der Caritas Schweiz
Tel. 041 419 23 20, E-Mail
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