EDÖB: Pandemiebekämpfung - Bewährungsprobe für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip

30.06.2021 | von Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB

Uhr Lesedauer: 3 Minuten


30.06.2021, Bern - Das Berichtsjahr war geprägt von der Covid-19-Pandemie. Als Aufsichtsbehörde für Datenschutz überwachte der EDÖB eine hohe Anzahl von digitalen Projekten zu deren Bekämpfung. Als Schlichtungsstelle für Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsgesetz hat er vermittelnd darauf hingewirkt, das Bedürfnis der Bevölkerung nach Nachvollziehbarkeit der staatlichen Seuchenbekämpfung mit der für die Bundesverwaltung prioritären Durchführung dieser Aufgabe in Einklang zu bringen.


Covid-Bekämpfung mit digitalen Anwendungen
Die Aufsichtstätigkeit im Bereich Datenschutz konzentrierte sich auf staatliche und private Applikationen zur Pandemiebekämpfung wie die «SwissCovid App», das «Covid-Zertifikat», «meineimpfungen.ch» oder «SocialPass». Wie aus unseren laufenden Mitteilungen zu diesen Projekten hervorgeht, erwies sich die Aufarbeitung und Behebung datenschutzrelevanter Mängel als herausfordernd. Dies vor allem dann, wenn wie im Fall der beiden letztgenannten Projekte gegen die privaten Betreiber der Applikationen formelle Aufsichtsverfahren eröffnet werden mussten, die mit Blick auf den zeitgerechten Schutz der Bevölkerung mit der erforderlichen Beschleunigung zu führen sind.

Bedürfnis nach Transparenz
Ein signifikanter Anteil an Zugangsgesuchen zu amtlichen Dokumenten wies einen Bezug zu Covid-19 auf und wurde im Tätigkeitsbericht deshalb separat ausgewiesen. Mit Rücksicht auf die spezielle Belastung gewisser Bundesstellen durch die Seuchenbekämpfung setzte sich der Beauftragte im Rahmen seiner Schlichtungstätigkeit gegenüber Medienschaffenden für die Erstreckung von Fristen ein. Auf Empfehlung des Beauftragten hat das Bundesamt für Gesundheit Zugangsgesuche zur Beschaffung von Covid-Impfstoffen zwecks Wahrung wirtschaftlicher Interessen der Schweiz aufgeschoben.

Neues Datenschutzgesetz auf der Zielgeraden – Herausforderungen steigen
Das totalrevidierte Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 25. September 2020 wird voraussichtlich im zweiten Semester 2022 zusammen mit der Ausführungsverordnung in Kraft treten. Die erforderlichen Anpassungsarbeiten (Merkblätter, Meldeportale, Gebührenerhebung etc.) seitens des EDÖB sind im Gang. Angesichts der weiter voranschreitenden Dynamik der Digitalisierung wird der EDÖB seine Aufsichtstätigkeit auch nach Inkraftsetzung des neuen Gesetzes auf systemrelevante Datenschutzverletzungen schweizerischer Datenbearbeiter fokussieren müssen. Aller Voraussicht nach wird er schwerlich alle Erwartungen nach Behandlung individueller Datenschutzanliegen erfüllen können.

Die Erneuerung des Angemessenheitsentscheides der Europäischen Kommission ist weiterhin ausstehend.

Der 28. Tätigkeitsbericht 2020/2021 des EDÖB kann auf www.edoeb.admin.ch als e-Paper heruntergeladen werden.


Medienkontakt:
Medienstelle des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB)
Tel. 058 464 94 10
info@edoeb.admin.ch

--- ENDE Pressemitteilung EDÖB: Pandemiebekämpfung - Bewährungsprobe für Datenschutz und Öffentlichkeitsprinzip ---

Über Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter EDÖB:

Der EDÖB hat im Privatbereich neben seiner Aufsichtsfunktion auch beratende Funktionen. Insbesondere erläutert er das Datenschutzgesetz und die Vollzugsverordnungen, bietet Anleitung und Hilfe bei der Anmeldung von Datensammlungen und Datenübermittlungen ins Ausland und bei der Gewährung/Ausübung des Auskunftsrechts. Er berät sowohl in rechtlichen Fragen als auch bei technischen Aspekten der Datensicherung.

Datenbearbeitungen der kommunalen und kantonalen Behörden fallen in den Zuständigkeitsbereich der Datenschutzstellen der Kantone bzw. Gemeinden.

Um seine Aufgaben zu erfüllen, kann der EDÖB von sich aus oder auf Meldung Dritter Sachverhalte näher abklären und aufgrund dieser Abklärungen Empfehlungen erlassen.


Quellen:
Aktuellenews    HELP.ch   Schweizerische Eidgenossenschaft


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