Der HEV hat anhand von vier Objekten berechnen lassen, was der Heizungsersatz gemäss CO2-
Gesetz und die damit verbundene, notwendige energetische Ertüchtigung kosten würde. Berechnet haben
diese Beispiele nicht irgendwelche Laien, sondern zertifizierte
Weiter werden in der Medienmitteilung verschiedene, falsche Behauptungen aufgestellt, die es klar zu widerlegen gilt:
- Für die verschiedenen gerechneten Varianten wurden Förderbeiträge
zwischen 18'000 und 26'500 Franken ausgewiesen. Dabei werden nicht in allen Kantonen derart hohe
Beiträge ausbezahlt.
- Wenn ein Immobilieneigentümer aufgrund des anstehenden Heizungsersatzes
eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle vornehmen muss, dann interessieren die Kosten für eine
Pinselsanierung nicht. Was zählt, ist einzig die Summe der Gesamtinvestition, die jetzt an die Hand
genommen werden muss. Fehlt dieses Geld, nützt auch eine Amortisation über vierzig Jahre nichts.
-
Wärmepumpen weisen nur dann einen hohen Wirkungsgrad auf, wenn sie mit tiefen Vorlauftemperaturen
betrieben werden können. Bei Objekten mit Radiatorenheizungen ist dies meist nicht der Fall. Es ist
niemandem damit gedient, eine Wärmepumpe schönzurechnen, wenn diese im Winter deutlich mehr
Strom benötigt oder gar an ihre Leistungsgrenzen stösst und damit vorwiegend zu einer
Elektrodirektheizung wird. Dies zumal die Strommangellage von 18.4 TWh im Winter alles andere als
geklärt ist.
- Eine energetische Ertüchtigung der Aussenhülle ist durchaus in bewohntem Zustand
umsetzbar. Müssen dabei auch die Heizverteilsysteme ausgetauscht oder ergänzt werden, ist dies nur in
unbewohnten Gebäuden möglich.
Das Preisschild für das CO2-Gesetz wurde seitens der Befürworter sehr tief angesetzt. Sie weigern sich zu anerkennen, dass die Umsetzung des CO2-Gesetzes die Schweizer Bevölkerung deutlich mehr kosten wird. Hier helfen weder Falschbehauptungen noch Wegdiskutieren. Der neue Grenzwert wird hohe Kosten beim Heizungsersatz und bei der damit verbundenen Ertüchtigung der Gebäudehülle auslösen.
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