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Nach der Abstimmung ist vor den Wahlen - Gesundheitsligen-Konferenz verurteilt Verzögerung der IV-Zusatzfinanzierung

05.07.2007 | von GELIKO


05.07.2007, Zürich - Die GELIKO Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz verurteilt die Verzögerung der Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch die Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) des Ständerates. Die Politik muss die im Vorfeld zur Volksabstimmung über die 5. IV-Revision abgegebenen Versprechungen einlösen und die Sanierung des Sozialwerkes unverzüglich an die Hand nehmen.

Der Nichtentscheid der SGK des Ständerates vom Dienstag ist ein unerhörter Vertrauensbruch gegenüber den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, der nicht toleriert werden darf.

Die GELIKO fordert die politischen Parteien sowie die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der Bundesversammlung auf, das Vertrauen in die Politik mit dieser Art von wahltaktischen Manövern und inkonsequentem Handeln nicht weiter zu schwächen und die nachhaltige Finanzierung der Invalidenversicherung sofort anzupacken.

Die GELIKO Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz ist der Dachverband der gesamtschweizerisch tätigen Gesundheitsligen und ähnlichen Organisationen, die sich mit der sozialmedizinischen oder präventiven Bekämpfung einer oder mehrerer Krankheiten befassen, Betroffene unterstützen oder sich allgemein für Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung einsetzen. Sie vertritt Menschen mit chronischen Krankheiten (Krebs, Rheuma, Diabetes, Lungenkrankheiten, Cystische Fibrose, Herz-Kreislauf-Leiden, HIV/Aids, Allergien etc.)


Medienkontakt:
Nationalrätin Silvia Schenker Präsidentin GELIKO E-Mail: silvia.schenker@parl.ch Tel.: +41/79/307'58'22

GELIKO Schweizerische Gesundheitsligen-Konferenz Conférence nationale suisse des ligues de la santé Geschäftsstelle: Josefstr. 92 8005 Zürich Tel.: +41/44/278'10'20 Fax: +41/44/487'40'19 E-mail: info@geliko.ch Internet: www.geliko.ch

--- ENDE Pressemitteilung Nach der Abstimmung ist vor den Wahlen - Gesundheitsligen-Konferenz verurteilt Verzögerung der IV-Zusatzfinanzierung ---

Über GELIKO:
Als Gesundheitsligen werden gemeinnützige Organisationen bezeichnet, welche auf mehrheitlich professioneller Basis Dienstleistungen erbringen in der primären und sekundären Prävention bei meist chronischen und schweren Gesundheitsschädigungen (Krankheiten). Im Bereich der Primärprävention (Bekämpfung von schweren chronischen Krankheiten, Information über Krankheitsverhütung) erfüllen sie Aufgaben im Auftrag des Staates (gemäss Artikel 118 der Bundesverfassung). Als Organisationen mit privatrechtlicher Trägerschaft tragen sie zur Bekämpfung der gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Folgen von schweren Krankheiten bei, indem sie individuelle und kollektive Angebote für chronisch kranke Menschen bereithalten. Schliesslich unterstützen sie, teils über eigene Trägerschaften, die Erforschung der Ursachen der Krankheit.

Die Gesundheitsligen sind an der Schnittstelle von Gesundheitswesen und Sozialwesen tätig. Dies ist das hauptsächliche Merkmal zur Unterscheidung von anderen Organisationen, die in der Beratung und Begleitung von Menschen mit einem Gesundheitsschaden tätig sind. Durch ihre Tätigkeit in der Primär- und Verhältnisprävention unterscheiden sie sich insbesondere von den Organisationen der privaten Behindertenhilfe; angesichts zahlreicher gemeinsamer Interessen in der Sozialpolitik (Sozialversicherungen, Sozialhilfe) besteht jedoch eine enge Zusammenarbeit.

Das Spektrum der Ligen reicht von traditionellen, seit Jahrzehnten bestehenden Ligen (wie die Lungenliga Schweiz, ehemals Schweiz. Vereinigung gegen Tuberkulose) bis hin zu Organisationen, welche sich angesichts neuer Zivilisationskrankheiten in den letzten Jahren gebildet haben (wie die AIDS- Hilfe Schweiz). Teilweise haben sie sich von Selbsthilfeorganisationen zu Fachorganisationen entwickelt (wie aha! Schweizerisches Zentrum für Allergie, Haut und Asthma , ehemals Vereinigung Das Band als Selbsthilfe der Tuberkulosepatienten). Angegliedert oder zugeordnet sind den Ligen teilweise auch Selbsthilfeorganisationen (Schweiz. Polyarthriker-Vereinigung usw. bei der Rheumaliga Schweiz) oder Elternvereinigungen (wie die Kinderkrebshilfe bei der Krebsliga Schweiz).


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